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Gilt NIS2 für Ihr Unternehmen?
Fünf Angaben, eine Einstufung nach § 28 BSIG – und was daraus folgt. Die Schwellen stehen so im Gesetz; die Fundstellen stehen unter der Seite. Ihre Eingaben bleiben auf Ihrem Gerät.
- Betroffenheit prüfen
- Risikomanagement
- Angriffserkennung
- Meldung in 24 h
- Nachweise
- Geschäftsleitung
Häufige Fragen
Was zum Check gefragt wird.
- Woher stammen die Schwellenwerte im Check?
- Wörtlich aus § 28 des BSI-Gesetzes in der Fassung des NIS-2-Umsetzungsgesetzes: 50 Beschäftigte oder mehr als 10 Millionen Euro Umsatz und Bilanzsumme für wichtige Einrichtungen, 250 Beschäftigte oder mehr als 50 Millionen Euro Umsatz und 43 Millionen Euro Bilanzsumme für besonders wichtige Einrichtungen in den Sektoren der Anlage 1. Die Sektoren stammen aus den Anlagen 1 und 2. Die Fundstellen stehen unter der Seite.
- Wir liegen knapp unter 50 Beschäftigten – sind wir damit sicher draußen?
- Nicht unbedingt. Erstens zählt neben den Beschäftigten auch die Finanzschwelle: Wer beides – Umsatz und Bilanzsumme – über 10 Millionen Euro hat, ist auch mit 30 Beschäftigten erfasst. Zweitens kennt § 28 Fälle ohne jede Schwelle: Betreiber kritischer Anlagen, Vertrauensdienste, DNS. Drittens erreichen die Pflichten viele Häuser über den Vertrag ihrer Kunden, die ihre Lieferkette absichern müssen.
- Was passiert mit meinen Angaben?
- Nichts. Die Einstufung wird in Ihrem Browser berechnet; keine Eingabe verlässt das Gerät. Gemessen wird nur, dass die Schritte benutzt werden – nicht, was Sie gewählt haben. Erst wenn Sie auf den Anfrageknopf drücken, senden Sie uns etwas, und dann sehen Sie vorher, was.
- Ist das Ergebnis eine verbindliche Einstufung?
- Nein. Es ist eine Orientierung nach dem Wortlaut des Gesetzes. Nicht abgebildet sind die Ausnahmen in § 28 Absatz 5 bis 8 für Telekommunikationsnetze, Energieversorger, Finanzunternehmen und bestimmte öffentliche Stellen, ebenso Fragen der Konzernzurechnung. Ob Ihr Haus im Einzelfall erfasst ist, klären Sie mit Ihrer Rechtsberatung – der Check sagt Ihnen, ob sich diese Frage überhaupt stellt.
Quellen und Nachweise
- Richtlinie (EU) 2022/2555 (NIS-2-Richtlinie) · Amtsblatt der Europäischen Unionamtlich
- § 30 BSIG – Risikomanagementmaßnahmen besonders wichtiger und wichtiger Einrichtungen · Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)amtlich
- § 28 BSIG – Besonders wichtige Einrichtungen und wichtige Einrichtungen · Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)amtlich
- Anlage 1 BSIG – Sektoren mit hoher Kritikalität · Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)amtlich
- Anlage 2 BSIG – Sonstige kritische Sektoren · Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)amtlich
