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DAVINCI Rechenzentrum

Künstliche IntelligenzBefähigung

KI-Schulungen für Mitarbeitende

Praxisnahe Schulungen, die Ihre Teams befähigen – und zugleich die geforderte KI-Kompetenz nachweisbar machen.

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  • Art. 4 KI-VO
  • Halbtag oder Tag
  • Ihre Werkzeuge
  • Nutzungsrichtlinie
  • Vor Ort oder online
Schulung in einem Besprechungsraum, Teilnehmende von hinten vor einer LeinwandKI-generiertes Bild

Wo KI bei Ihnen trägt

Ob KI Zeit spart, entscheidet sich an Ihren Abläufen – nicht am Modell.

1Wie viele Arbeitsplätze hat Ihr Unternehmen?
2In welcher Branche?
3Welche Software setzen Sie ein?

Erscheint nach der Branche.

Drei Angaben genügen – Sie sehen sofort, was bei Ihnen trägt.

  • 14Jahre

    unternehmerisch im IT-Betrieb, GmbH seit 2020

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    der Cloud-Services, je Kalendermonat

  • 15 Min.Reaktionszeit

    im Notfall, rund um die Uhr

  • ISO 27001zertifiziert

    Partner-Rechenzentren in Deutschland

Worum es geht

KI-Werkzeuge sind in fast jedem Unternehmen im Einsatz – oft über private Zugänge, mit Kundendaten als Eingabe. Ein Verbot hält nicht. Wirksam ist, Mitarbeitende zu befähigen: Was können die Systeme, wo irren sie überzeugend, welche Daten gehören wohin. Und seit dem 2. Februar 2025 verlangt die EU-KI-Verordnung genau das.

Die Ausgangslage

KI-Werkzeuge sind in den meisten Unternehmen längst im Einsatz – oft ohne Absprache, über private Zugänge auf dem eigenen Smartphone, mit Ausschnitten aus Verträgen, Kalkulationen oder Kundendaten als Eingabe. Ein Verbot lässt sich in der Praxis selten durchsetzen, weil die Werkzeuge kostenlos erreichbar sind und einen echten Zeitgewinn versprechen. Wirksam ist stattdessen, Mitarbeitende zu befähigen: zu zeigen, was diese Systeme tatsächlich leisten, wo sie mit großer Sicherheit falsche, aber überzeugend klingende Angaben produzieren, und welche Informationen in welches Werkzeug gehören und welche nicht. Hinzu kommt eine rechtliche Seite: Die EU-KI-Verordnung verlangt von Unternehmen, die KI-Systeme einsetzen, seit dem 2. Februar 2025 in Artikel 4, dass sie ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz bei Beschäftigten und anderen Personen sicherstellen, die mit solchen Systemen umgehen. Eine Schulung ohne Nachweis erfüllt diese Pflicht nicht.

Konkrete Anwendungsfälle

Was das im Betrieb bedeutet.

Grundlagen für alle Beschäftigten

Das Problem
Die Buchhaltung nutzt ChatGPT für Mahntexte, der Vertrieb für Angebote – niemand weiß, was mit den Eingaben passiert.
Die Lösung
Halbtägige Schulung: Funktionsweise, typische Fehler, Datenregeln an Ihren Dokumenttypen erklärt. Teilnahme dokumentiert.
Beleg
Nachweis der KI-Kompetenz nach Art. 4 der Verordnung (EU) 2024/1689.

Fachschulung je Abteilung

Das Problem
Der Kundenservice soll Antwortentwürfe nutzen, hat aber Angst vor falschen Zusagen an Kunden.
Die Lösung
Übung an echten, anonymisierten Fällen aus dem Haus. Ergebnis: Vorlagen und eine Prüfregel, die am nächsten Tag gilt.
Beleg
Am Ende steht je Abteilung mindestens ein sofort nutzbares Arbeitsergebnis.

Führungskräfte und Geschäftsführung

Das Problem
Die Geschäftsleitung soll über KI-Einsatz entscheiden, kennt aber weder Risiken noch Pflichten.
Die Lösung
Kompakte Einheit für Entscheider: Haftung, Mitbestimmung, Pflichten der KI-Verordnung, Bewertung von Anbieterversprechen.
Beleg
Bezug auf § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG und die Rollen nach der KI-Verordnung.

2.2.2025

Seit diesem Tag gilt die Pflicht zur KI-Kompetenz nach Art. 4 KI-Verordnung

Quelle: Verordnung (EU) 2024/1689

½ Tag

Grundlagenteil; Fachteil je Abteilung ein weiterer halber bis ganzer Tag

12–18

Monate: empfohlener Abstand für Auffrischungen, damit der Nachweis aktuell bleibt

Was Artikel 4 tatsächlich verlangt

Artikel 4 der KI-Verordnung verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, Maßnahmen zu ergreifen, damit ihr Personal über ausreichende KI-Kompetenz verfügt – unter Berücksichtigung von Vorwissen, Ausbildung und dem Kontext des Einsatzes. Die Vorschrift nennt kein Zertifikat und keine Stundenzahl. Sie verlangt, dass die Kompetenz zum Einsatz passt und dass das Unternehmen das im Zweifel belegen kann.

Deshalb dokumentieren wir Inhalte, Dauer und Teilnahme jeder Schulung und übergeben die Unterlagen an Sie. Eine Schulung ohne Nachweis erfüllt die Pflicht nicht – eine Sammelbestätigung ohne Inhalt auch nicht.

Schulung und Richtlinie gehören zusammen

Die Schulung vermittelt Verständnis, die Nutzungsrichtlinie legt die Regeln fest. Ohne Richtlinie bleibt die Schulung eine Empfehlung, ohne Schulung bleibt die Richtlinie ein Papier, das niemand versteht. Wir stimmen beides aufeinander ab, damit die Schulung auf die geltende Richtlinie verweisen kann – und die Richtlinie kurz genug ist, um gelesen zu werden.

  • Grundlagen ohne Fachchinesisch
  • Datenregeln an Ihren Dokumenttypen
  • Übung an echten Aufgaben aus Ihrem Haus
  • Fehler erkennen, Fehler melden
  • Nachweis nach Artikel 4, Teilnahmebescheinigungen

Unser Vorgehen

Fünf Schritte, in dieser Reihenfolge.

  1. Schritt 1

    Grundlagen ohne Fachchinesisch

    Was diese Systeme können, was sie nicht können, und warum sie überzeugend klingende Fehler produzieren – sogenannte Halluzinationen. Verständlich für alle Rollen, nicht nur für die IT, mit Beispielen, die im Alltag der Teilnehmenden tatsächlich vorkommen. Dieser Teil dauert etwa zwei bis drei Stunden und bildet die Grundlage für alle folgenden Schritte, unabhängig davon, welches konkrete Werkzeug später genutzt wird. Am Ende dieses Abschnitts kann jede teilnehmende Person in eigenen Worten erklären, warum eine überzeugend klingende Antwort trotzdem falsch sein kann.

  2. Schritt 2

    Sichere Nutzung im Arbeitsalltag

    Welche Angaben dürfen in welches Werkzeug, welche nie – konkret an Ihren Dokumenttypen erklärt, nicht an allgemeinen Beispielen. Personaldaten, Kundendaten, Geschäftsgeheimnisse und Kalkulationen werden einzeln durchgegangen: Was passiert mit einer Eingabe bei einem öffentlichen Dienst, was bei einer dedizierten Umgebung. Am Ende dieses Abschnitts kennt jede teilnehmende Person die Grenze für die eigene Tätigkeit, nicht nur eine allgemeine Regel. Für Zweifelsfälle vereinbaren wir eine einfache Faustregel, an die sich auch neue Mitarbeitende halten können, ohne die vollständige Richtlinie gelesen zu haben.

  3. Schritt 3

    Anwendungsfälle aus Ihrem Haus

    Wir üben an echten Aufgaben aus Ihren Abteilungen, mit echten – wo nötig anonymisierten – Beispieltexten. Was in der Schulung entsteht, ist am nächsten Tag verwendbar, nicht nur ein Demonstrationsbeispiel, das im Unternehmensalltag keine Entsprechung hat. Für diesen Teil stimmen wir vorab mit Ihnen ab, welche Abteilungen teilnehmen und welche Aufgaben typisch sind, damit die Übung trägt. So entsteht am Ende der Schulung für jede teilnehmende Abteilung mindestens ein fertiger, sofort nutzbarer Textentwurf oder eine fertige Auswertung.

  4. Schritt 4

    Grenzfälle und Fehlerkultur

    Wir besprechen, wie man einen Fehler in einer KI-Ausgabe erkennt, bevor er weiterverarbeitet wird, und was zu tun ist, wenn ein solcher Fehler bereits in einen Kundenkontakt oder ein Dokument eingeflossen ist. Ziel ist eine Kultur, in der ein solcher Fund gemeldet statt verschwiegen wird, weil die Meldung keine Sanktion nach sich zieht, sondern die Regeln verbessert. Wir benennen dafür eine konkrete, niedrigschwellige Meldestelle, nicht nur den allgemeinen Verweis auf die eigene Führungskraft.

  5. Schritt 5

    Nachweisbare KI-Kompetenz

    Artikel 4 der EU-KI-Verordnung verlangt von Unternehmen, dass Beschäftigte im Umgang mit den eingesetzten KI-Systemen ausreichend geschult sind. Wir dokumentieren Inhalte, Dauer und Teilnahme so, dass Sie das im Zweifel gegenüber einer Aufsichtsbehörde, einem Kunden oder im Rahmen einer Zertifizierung belegen können. Die Dokumentation wird nach der Schulung an Sie übergeben, nicht nur intern bei uns archiviert. Auf Wunsch stellen wir Teilnahmebescheinigungen für jede einzelne Person aus, nicht nur eine Sammelbestätigung für die gesamte Gruppe.

Häufige Fragen

Dazu werden wir oft gefragt.

Wie lange dauert eine Schulung?

Ein kompakter Grundlagenteil lässt sich in einem halben Tag vermitteln. Für abteilungsspezifische Anwendungsfälle und Übungen an echten Aufgaben planen wir zusätzliche Einheiten ein, meist einen weiteren halben bis ganzen Tag pro Abteilung. Bei größeren Häusern mit mehreren Standorten teilen wir die Schulung in mehrere Termine auf, statt alle Beschäftigten an einem Tag zusammenzuziehen. Die genaue Aufteilung stimmen wir mit Ihnen vorab ab, damit der Betrieb während der Schulungstage nicht ins Stocken gerät.

Findet die Schulung bei uns statt?

Auf Wunsch bei Ihnen vor Ort oder online. Für Übungen an echten Unterlagen und mit den bei Ihnen tatsächlich genutzten Werkzeugen ist ein Termin vor Ort meist wirksamer, weil Rückfragen sofort an einem konkreten Fall geklärt werden können. Online eignet sich gut für den Grundlagenteil und für Auffrischungen mit bereits geschultem Personal. Bei mehreren Standorten lässt sich der Grundlagenteil auch einmalig zentral online durchführen und nur die praktische Übung je Standort vor Ort wiederholen.

Was, wenn Mitarbeitende die Schulung als Kontrolle empfinden?

Das kommt vor, besonders wenn die Schulung auf eine Beschwerde oder einen konkreten Vorfall folgt. Wir stellen deshalb vorab klar, dass es nicht um die Suche nach Schuldigen geht, sondern um Regeln, die im Alltag halten. Eine Schulung, die als Disziplinarmaßnahme wahrgenommen wird, verfehlt ihren Zweck – Mitarbeitende melden dann eher weniger als vorher. Der Ton der Schulung wird vorab mit Ihnen abgestimmt.

Reicht eine einmalige Schulung aus?

Für die Grundlagen ja, für die Nachweispflicht in der Regel nicht dauerhaft. Werkzeuge und Anwendungsfälle ändern sich, und neue Mitarbeitende benötigen dieselbe Grundlage wie die ursprüngliche Gruppe. Wir empfehlen eine Auffrischung etwa alle zwölf bis achtzehn Monate sowie eine kurze Einführung für jede neu eingestellte Person, damit die Dokumentation lückenlos bleibt. Ohne diese Auffrischung veraltet nicht nur das Wissen, sondern auch die Dokumentation, auf die Sie sich im Zweifel berufen wollen.

Ersetzt die Schulung eine Nutzungsrichtlinie?

Nein, beides ergänzt sich. Die Schulung vermittelt Verständnis und Fertigkeiten, eine Nutzungsrichtlinie legt die verbindlichen Regeln schriftlich fest. Ohne Richtlinie bleibt die Schulung eine Empfehlung ohne Konsequenz bei Verstößen; ohne Schulung bleibt die Richtlinie ein Papier, das niemand versteht. Die Erstellung einer solchen Richtlinie ist Teil unserer Arbeit zu Datenschutz und EU-KI-Verordnung, nicht der Schulung selbst. Beide Bausteine sollten deshalb zeitlich nah beieinander liegen, damit die Schulung bereits auf die geltende Richtlinie verweisen kann.

Die Fotografien auf dieser Seite sind mit künstlicher Intelligenz erzeugt und keine Aufnahmen aus unseren Räumen. Kennzeichnung nach Art. 50 KI-Verordnung (EU) 2024/1689.