Bestehenden KI-Einsatz nachträglich absichern
- Das Problem
- Mitarbeitende nutzen seit Monaten öffentliche KI-Dienste. Niemand weiß, welche Daten dort gelandet sind.
- Die Lösung
- Bestandsaufnahme der Nutzung, Ergänzung des Verarbeitungsverzeichnisses, Nutzungsrichtlinie, Umstellung sensibler Fälle auf eine dedizierte Umgebung.
- Beleg
- Art. 30 DSGVO: Verarbeitungsverzeichnis gilt auch für Unternehmen unter 250 Beschäftigten, sobald die Verarbeitung nicht nur gelegentlich erfolgt.

