Kostenloses Werkzeug · AI-Act-Check
Welche Pflichten der KI-Verordnung treffen Ihr Unternehmen – und ab wann?
Zwei Fragen: Ihre Rolle und Ihre KI-Einsätze. Das Ergebnis nennt jede Pflicht mit Geltungsbeginn und Artikel. Der Check ordnet Ihre Angaben den Pflichten der KI-Verordnung zu. Er ersetzt keine Rechtsberatung und speichert nichts.
Der Check ordnet Ihre Angaben den Pflichten der KI-Verordnung zu. Er ersetzt keine Rechtsberatung und speichert nichts.
Überschaubare Pflichten: KI-Kompetenz, Verbote, Transparenz
keine Hochrisiko-Einsätze nach Ihren Angaben
Ihre Rolle: Betreiber
–
Sie verwenden KI-Systeme anderer in eigener Verantwortung. Die Pflichten der Anbieter treffen den Hersteller, nicht Sie.
Fundstelle: Art. 3 Nr. 3 und 4 KI-VO
Maßnahmen zur KI-Kompetenz
seit 2. Februar 2025
Gilt für jeden Einsatz: Maßnahmen ergreifen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz der Beschäftigten zu unterstützen, die mit den Systemen arbeiten. Ein bestimmtes Niveau müssen Sie nicht garantieren; eine dokumentierte Einweisung ist der einfachste Beleg.
Fundstelle: Art. 4 KI-VO i. d. F. der VO (EU) 2026/1744
Verbotene Praktiken
seit 2. Februar 2025
Nach Ihren Angaben kein Einsatz in einem verbotenen Bereich. Den Abgleich mit Artikel 5 sollten Sie trotzdem einmal dokumentieren.
Fundstelle: Art. 5 KI-VO
14Jahre
unternehmerisch im IT-Betrieb, GmbH seit 2020
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Betreuung in Deutschland, Europa und dem Nahen Osten
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der Cloud-Services, je Kalendermonat
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Wie der Check einordnet
Nicht die Größe des Unternehmens entscheidet, sondern Rolle und Einsatzzweck.
Die KI-Verordnung (EU) 2024/1689 unterscheidet Anbieter, die KI-Systeme unter eigenem Namen in Verkehr bringen, und Betreiber, die sie in eigener Verantwortung beruflich verwenden. Die meisten Mittelständler sind Betreiber. Für sie gelten heute vor allem die Maßnahmen zur KI-Kompetenz, die Verbote und – seit dem 2. August 2026 – die Transparenzpflichten.
Die großen Pflichten hängen am Einsatzzweck: Wer KI bei der Auswahl von Bewerbern, bei Entscheidungen über Beschäftigte oder bei der Bewertung der Kreditwürdigkeit von Privatpersonen einsetzt, ist in einem Hochrisiko-Bereich nach Anhang III. Die Digital-Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744 hat den Geltungsbeginn dafür auf den 2. Dezember 2027 verschoben. Mehr dazu auf der Seite EU AI Act: Pflichten und Fristen.
Ihr nächster Schritt
Vom Check zur Einordnung
Wir prüfen Ihre KI-Einsätze im Einzelnen, ordnen sie Rolle und Risikobereich zu und sagen Ihnen schriftlich, was heute gilt und was bis Dezember 2027 zu tun ist.
Die Prüfpunkte
Was der AI-Act-Check ansieht
- Rolle
- Anbieter oder Betreiber nach Artikel 3 – und wann ein Betreiber nach Artikel 25 selbst zum Anbieter wird.
- Verbote
- Ob ein Einsatz unter Artikel 5 fällt, etwa die Ableitung von Emotionen am Arbeitsplatz.
- Transparenz
- Hinweis bei Chatbots und Offenlegung von Deepfakes nach Artikel 50, seit 2. August 2026.
- Hochrisiko-Bereiche
- Personal, Kreditwürdigkeit, Versicherung, Bildung, kritische Infrastruktur nach Anhang III – mit den verschobenen Fristen.
Geprüft am 2026-10-06.
Häufige Fragen
Werden meine Angaben gespeichert?
Nein. Der Check läuft im Browser. Erst wenn Sie eine Anfrage absenden, geht die Kurzfassung des Ergebnisses mit Ihrer Nachricht an uns.
Ist das Ergebnis eine Rechtsberatung?
Nein. Es ist eine Einordnung Ihrer Angaben nach dem Wortlaut der Verordnung. Grenzfälle – etwa ob ein System wesentlich verändert wurde – gehören in eine Einzelprüfung.
Warum steht bei Hochrisiko der 2. Dezember 2027?
Weil die Digital-Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744 den Geltungsbeginn für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III vom 2. August 2026 auf den 2. Dezember 2027 verschoben hat. Für Systeme nach Anhang I gilt der 2. August 2028.
Wir nutzen nur ChatGPT – müssen wir etwas tun?
Ja, aber überschaubar: Maßnahmen zur KI-Kompetenz nach Artikel 4, etwa eine Einweisung mit Nutzungsrichtlinie, und der dokumentierte Ausschluss verbotener Praktiken. Werden Bilder oder Videos erzeugt, die ein Deepfake sind, kommt die Offenlegung nach Artikel 50 dazu.
Fundstellen
- Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz (KI-Verordnung), Artikel 3, 4, 5, 25, 26, 50, 113 und Anhang III – Amtsblatt der Europäischen Union
- Verordnung (EU) 2026/1744 vom 8. Juli 2026 (Digital-Omnibus-Verordnung zur KI) – neue Fassung von Artikel 4 und Artikel 113 – Amtsblatt der Europäischen Union
- Bundesnetzagentur: Hochrisiko-KI-Systeme nach der KI-Verordnung – Bundesnetzagentur
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