Zum Inhalt springen
0621 877 55 990
DAVINCI Rechenzentrum
  • 14Jahre

    unternehmerisch im IT-Betrieb, GmbH seit 2020

  • 1.000+Arbeitsplätze

    in laufender Betreuung

  • 99,9 %Verfügbarkeit

    der Cloud-Services, je Kalendermonat

  • 7,4 Min.Ø Reaktionszeit

    laut Ticketsystem (12 Monate, alle Tickets); vertraglich höchstens 15 Min., rund um die Uhr

  • ISO 27001Partner-Rechenzentren

    in Deutschland – zertifiziert ist der Betreiber

Eckdaten

Branche
Reifenhersteller
Größe
mehr als 100 IT-Arbeitsplätze, eigene IT-Abteilung
Betroffene Zahlungen
mehrere Rechnungen, zusammen rund 50.000 Euro
Vertrag mit uns vorher
keiner
Vor Ort
innerhalb von 24 Stunden
Erstes Lagebild
innerhalb einer Stunde
Rekonstruktion
an einem Arbeitstag
Bericht mit Maßnahmenplan
am folgenden Tag
Unsere Rolle
Analyse → Rekonstruktion → Bericht und Maßnahmenplan; Umsetzung durch die interne IT

Ausgangslage: Eine Mahnung, die ins Leere ging

Aufgefallen ist der Angriff nicht in der IT, sondern in der Buchhaltung. Das Unternehmen mahnte einen Kunden wegen offener Rechnungen. Der Kunde erklärte, er habe längst bezahlt. Das stimmte: Das Geld war überwiesen worden, aber auf ein Konto im Ausland. Betroffen waren mehrere Rechnungen, zusammen rund 50.000 Euro.

Das Unternehmen stellt Reifen her, hat mehr als 100 IT-Arbeitsplätze und eine eigene IT-Abteilung. Einen Vertrag mit uns gab es nicht. Der erste Kontakt kam per Telefon, nach dem Angriff. Die interne Einschätzung lautete: Die Angreifer sind nicht mehr im System.

Unsere Antwort am Telefon: Das lässt sich so nicht ausschließen. Solange niemand belegt hat, wie der Angreifer hereingekommen ist, muss man davon ausgehen, dass er weiterhin Zugang hat und mitliest. Wir haben empfohlen, sofort einzugreifen. Das Unternehmen hielt die Lage nicht mehr für akut und legte den Termin selbst fest; innerhalb von 24 Stunden waren wir vor Ort.

Die erste Stunde: ein Lagebild

Bevor irgendetwas geändert wird, muss klar sein, womit man es zu tun hat. Das erste Lagebild stand nach einer Stunde.

  1. Was steht woWelche Systeme laufen im eigenen Haus, welche extern oder in der Cloud, welches E-Mail-System ist im Einsatz – und wer hat worauf Zugriff.
  2. Wie der Angriff bemerkt wurdeDie wichtigste Frage. Hier war es keine Warnmeldung, sondern die Mahnung an einen Kunden. Kein technisches System hatte angeschlagen.
  3. Die ArbeitsannahmeBis zum Beweis des Gegenteils hat der Angreifer weiterhin Zugang – auch während wir am Tisch sitzen. Danach richtet sich, was in welcher Reihenfolge geprüft wird.

Der erste Tag: die Rekonstruktion

Am Ende des ersten Arbeitstages war der Weg des Angreifers nachgezeichnet, so weit die vorhandenen Spuren reichten.

  1. Eine Doppelgänger-DomainDer Angreifer hatte eine Domain registriert, die der echten Domain des Unternehmens zum Verwechseln ähnlich war. Wer nicht Zeichen für Zeichen liest, sieht keinen Unterschied.
  2. Weiterleitungsregeln in PostfächernIn Postfächern des Unternehmens leiteten Regeln Nachrichten an den Angreifer weiter. So war er über Monate in die E-Mail-Kommunikation eingeschaltet.
  3. Echte Namen, falsche AdressenEr nutzte die echten Namen der Beteiligten als Anzeigenamen, ersetzte die Empfängeradressen durch Adressen seiner Doppelgänger-Domain, veränderte Nachrichten und schickte sie an die eigentlichen Empfänger weiter. Für beide Seiten sah die Korrespondenz gewöhnlich aus.
  4. Erst beobachten, dann zuschlagenÜber Monate konnte er Schreibstil, Ansprechpartner, Abläufe und den Rhythmus der Rechnungen studieren. Erst als er genug wusste, schlug er mit geänderten Bankdaten zu.
  5. Ein blinder FleckWeiterleitungsregeln waren bei den bisherigen Prüfungen nicht als Angriffsweg in Betracht gezogen worden.
  6. Ein früherer VorfallDer Zugang muss Monate vorher entstanden sein. Die Analyse ergab Hinweise auf einen früheren Vorfall, der die Geschäftsführung nie erreicht hatte.
  7. Der wahrscheinliche AusgangspunktNach den gewonnenen Erkenntnissen eine Firewall, die seit rund einem Jahr keine Herstellerunterstützung mehr hatte – also keine Sicherheitsupdates für bekannte Schwachstellen – und trotzdem weiter im Einsatz war.
  8. Warum die Spur dort endetDie Firewall speicherte lokal nur die letzten 10.000 Einträge, ein externes Protokollsystem gab es nicht. Im gewöhnlichen Betrieb ist ein solcher Speicher innerhalb weniger Tage überschrieben. Eine Rückverfolgung über Monate war damit nicht möglich.

Der zweite Tag: Bericht und Maßnahmenplan

Am folgenden Tag haben wir den schriftlichen Bericht mit Maßnahmenplan übergeben.

  1. BerichtWas festgestellt ist, was nur durch Indizien gestützt wird und was offen bleibt – getrennt aufgeschrieben, damit die Geschäftsführung weiß, worauf sie bauen kann.
  2. MaßnahmenplanDie Maßnahmen nach Dringlichkeit geordnet, so dass die interne IT in dieser Reihenfolge vorgehen kann.
  3. Abgestimmt mit G DATADen Maßnahmenkatalog haben wir vorab mit G DATA CyberDefense abgestimmt. Ergebnis: Nach vollständiger Umsetzung und nachweislich sauberem Ausgangszustand wäre der Einsatz von G DATA Managed XDR möglich. Erst bereinigen, dann überwachen – Angriffserkennung setzt man nicht auf kompromittierte Systeme.
  4. Umsetzung durch die interne ITDie Umsetzung lag beim Unternehmen und seiner IT-Abteilung. Bei Unternehmen mit eigener IT ist das eine bewusste Aufteilung: Wir analysieren, berichten und priorisieren, die IT setzt um. Auf Wunsch übernehmen oder begleiten wir die Umsetzung.

Was belegt ist – und was nicht

Ohne historische Protokolle lässt sich nicht jede Aussage gleich sicher treffen. Deshalb unterscheiden wir, wie belastbar sie ist.

Unmittelbar festgestellt

  • Eine der echten Domain zum Verwechseln ähnliche Domain war registriert und wurde für die Kommunikation genutzt.
  • In Postfächern des Unternehmens bestanden Weiterleitungsregeln, über die Nachrichten an den Angreifer gingen.
  • Mehrere Zahlungen, zusammen rund 50.000 Euro, gingen auf ein Konto im Ausland.
  • Die Firewall hatte seit rund einem Jahr keine Herstellerunterstützung, speicherte lokal nur die letzten 10.000 Einträge, und ein externes Protokollsystem gab es nicht.

Durch Indizien gestützt

  • Der Zugang entstand Monate vor den umgeleiteten Zahlungen; es gab einen früheren Vorfall, der die Geschäftsführung nicht erreichte.
  • Ausgangspunkt war die Firewall ohne Herstellerunterstützung. Lückenlos belegen lässt sich das nicht: Die Protokolle aus der fraglichen Zeit existierten nicht mehr.

Fachliche Bewertung

  • Ein fortbestehender Zugang des Angreifers ließ sich zum Zeitpunkt der Analyse nicht ausschließen.

Allgemeine Empfehlung

  • Protokolle mindestens zwölf Monate zentral, manipulationsgeschützt und außerhalb der Firewall aufbewahren. Das ist unsere Empfehlung aus der Praxis, keine gesetzliche Frist.
  • Geänderte Bankdaten nie per E-Mail bestätigen, sondern über eine bekannte Telefonnummer zurückrufen – auf beiden Seiten.

Die Kette: sieben Glieder, sieben Stellen zum Unterbrechen

Es war nicht ein einzelner Fehler, sondern eine Verkettung. An jedem Glied hätte eine Maßnahme den Angriff aufhalten können.

  1. Firewall ohne Herstellerunterstützung

    Unterbrochen hätte es: Lebenszyklus der Sicherheitstechnik überwachen und rechtzeitig ersetzen

  2. Unbemerkter Erstzugang

    Unterbrochen hätte es: Anmeldungen und Zugriffe überwachen, Auffälligkeiten melden lassen

  3. Kein externes Protokollsystem

    Unterbrochen hätte es: Protokolle zentral und manipulationsgeschützt aufbewahren, nach unserer Empfehlung mindestens zwölf Monate

  4. Weiterleitungsregeln nicht überwacht

    Unterbrochen hätte es: Weiterleitung nach außen sperren, neue Postfachregeln melden lassen

  5. Kein Schutz gegen Doppelgänger-Domains

    Unterbrochen hätte es: Ähnliche Domains beobachten oder vorsorglich selbst registrieren

  6. Keine Rückrufpflicht beim Zahlenden

    Unterbrochen hätte es: Geänderte Bankdaten nur nach Rückruf über eine bekannte Nummer übernehmen

  7. Früherer Vorfall erreicht die Geschäftsführung nicht

    Unterbrochen hätte es: Fester Meldeweg: Jeder Verdacht geht ohne Umweg zur Geschäftsführung

Kein Vorwurf an die IT-Abteilung

Die IT-Abteilung des Unternehmens bestand aus erfahrenen, guten Technikern, teils mit Jahrzehnten Berufserfahrung. Das Problem war nicht die Erfahrung, sondern die Art der Aufgabe.

Interne IT-Abteilungen sind dafür da, den Betrieb aufrechtzuerhalten: Server verwalten, Arbeitsplätze betreuen, Störungen beheben. Ein Angriff ist das Gegenteil davon. Jemand arbeitet gezielt daran, diesen Betrieb zu unterwandern und auszunutzen. Das ist kein Tagesgeschäft, und es ist keine Schande, dafür Unterstützung zu holen. Im Ernstfall braucht jede IT-Abteilung Hilfe von außen, auch die beste.

Dazu kommt ein schlichter Umstand: Eine Geschäftsführung kann technische Aussagen ihrer IT oft nicht selbst prüfen. Eine unabhängige Zweitmeinung schafft Klarheit, ohne jemanden bloßzustellen.

Sicherheitsvorfälle sind Chefsache

Der frühere Vorfall hatte die Geschäftsführung nie erreicht. Daraus folgt keine Schuldfrage, sondern eine Regel für den Meldeweg: Jeder Verdacht gehört ohne Umweg zur Geschäftsführung, auch wenn er sich später als harmlos herausstellt.

Für Unternehmen, die unter NIS2 fallen, nimmt § 38 BSIG die Geschäftsleitung ausdrücklich in die Pflicht. Unabhängig davon gehört der Meldeweg in die Verfahrensdokumentation und das interne Kontrollsystem: wer meldet, an wen, wie schnell.

Ergebnis: Klarheit am zweiten Tag

Nach einem Arbeitstag war nachgezeichnet, wie der Angreifer vorgegangen war. Am folgenden Tag lagen Bericht und Maßnahmenplan vor, abgestimmt mit G DATA.

Der Bericht trennt, was festgestellt ist, was nur Indizien stützen und was offen bleibt. Beim mutmaßlichen Erstzugang ist das entscheidend: Ohne historische Protokolle lässt er sich nicht lückenlos belegen, und das steht auch so im Bericht.

Was andere daraus lernen können

Eigene IT – und trotzdem eine zweite Meinung?

Wir sehen uns Firewall, Protokollierung und Postfachregeln an und sagen Ihnen unabhängig, wo Sie stehen.

Rechnungen per E-Mail verschicken?

Wir prüfen, wie gut Ihre Domain und Ihre Postfächer gegen Rechnungsbetrug abgesichert sind.

Für IT-Verantwortliche: der Fall technisch
  • Angriffstyp: Business E-Mail Compromise (BEC) – Eingriff in die geschäftliche E-Mail-Kommunikation mit dem Ziel, Zahlungen umzuleiten –, kombiniert mit einer Doppelgänger-Domain (Typosquatting). Umgangssprachlich oft „Man-in-the-Middle“ genannt; technisch genauer: ein Angreifer in der E-Mail-Kommunikation, nicht im Netzwerk.
  • Abgrenzung: Beim CEO-Fraud gibt sich jemand als Geschäftsführung aus. Hier hat sich der Angreifer in echte Geschäftsvorgänge eingeschaltet.
  • Mechanismus: Weiterleitungsregeln in Postfächern; Nachrichten mit echtem Anzeigenamen und ersetzter Empfängeradresse; Inhalte verändert und weitergeleitet.
  • Erkennungslücke: Postfachregeln waren kein Prüfpunkt. In Microsoft 365 gehören die Prüfung der Regeln (auch versteckter), eine Sperre automatischer Weiterleitung nach außen und eine Meldung bei neuen Regeln zur Grundausstattung.
  • Protokollierung: Firewall lokal 10.000 Einträge, kein Syslog- oder SIEM-System; Rückverfolgung über Monate unmöglich. Das BSI behandelt zentrale Protokollierung und Archivierung im IT-Grundschutz-Baustein OPS.1.1.5. Die Frist von mindestens zwölf Monaten ist unsere Empfehlung; Zweck, Zugriff und Löschung gehören datenschutzkonform geregelt.
  • SPF, DKIM und DMARC: Sie verhindern, dass jemand die eigene Domain als Absender fälscht. Gegen Nachrichten von einer fremden, ähnlich aussehenden Domain und aus einem übernommenen echten Postfach helfen sie nicht.
  • Reihenfolge: erst bereinigen, dann überwachen. Angriffserkennung auf kompromittierten Systemen meldet im besten Fall den Ist-Zustand.
  • Bewusst nicht genannt: Hersteller und Modell der Firewall, E-Mail-System und Version, Domainmuster, Bank und Zielland.

Die Geschichte im Journal

Ein Fall aus erster Hand: wie Angreifer bei einem Reifenhersteller monatelang in der E-Mail-Kommunikation mitlasen und Zahlungen umleiteten – was dabei geschah, wie man sich schützt und was im Ernstfall zu tun ist. Jeder Teil ist für sich lesbar – im Journal unter „Rechnungsbetrug per E-Mail“.

  1. Monatelang mitgelesen: Wie Angreifer bei einem Reifenhersteller rund 50.000 Euro umleitetenEine Mahnung, und der Kunde sagt, er habe längst bezahlt – auf ein Konto im Ausland.

Erbrachte Leistungen

Diese Leistungen stecken in diesem Projekt. Jede Seite beschreibt, wie wir dabei vorgehen.

Häufige Fragen

Was ist Business E-Mail Compromise?
Ein Angriff, bei dem jemand in die geschäftliche E-Mail-Kommunikation eines Unternehmens eingreift, um Zahlungen umzuleiten – etwa über Weiterleitungsregeln in Postfächern und eine Domain, die der echten ähnlich sieht. Anders als beim CEO-Fraud gibt er sich nicht als Chef aus, sondern schaltet sich in echte Geschäftsvorgänge ein.
Woran erkennt man Weiterleitungsregeln eines Angreifers?
An Regeln, die Nachrichten an fremde Adressen weiterleiten, verschieben oder als gelesen markieren, oft mit unauffälligen Namen. In Microsoft 365 lassen sie sich je Postfach prüfen, auch versteckte; automatische Weiterleitungen nach außen lassen sich zentral sperren.
Helfen SPF, DKIM und DMARC gegen diesen Angriff?
Nur teilweise. Sie verhindern, dass jemand Ihre eigene Domain als Absender fälscht. Gegen eine fremde, ähnlich aussehende Domain und gegen Nachrichten aus einem übernommenen echten Postfach helfen sie nicht.
Kommen Sie auch, wenn wir eine eigene IT-Abteilung haben?
Ja, auch ohne bestehenden Vertrag. Wir analysieren, berichten und priorisieren; Ihre IT setzt um. Auf Wunsch übernehmen oder begleiten wir die Umsetzung. Bei einem Angriff helfen wir sofort.
Wie lange sollten Firewall-Protokolle aufbewahrt werden?
Wir empfehlen aus der Praxis mindestens zwölf Monate, zentral und manipulationsgeschützt außerhalb der Firewall. Das ist unsere Empfehlung, keine gesetzliche Frist. Zweck, Zugriff und Löschung gehören datenschutzkonform geregelt.

Quellen und Nachweise

  1. IT-Grundschutz-Baustein OPS.1.1.5 Protokollierung (Edition 2023) · BSIamtlich
  2. Responding to a compromised email account · Microsoft Learn
  3. Outbound spam policies and external email forwarding · Microsoft Learn
  4. New gTLD Program Safeguards Against DNS Abuse – Revised Report (Begriff Typosquatting) · ICANN
  5. § 38 BSIG – Umsetzungs-, Überwachungs- und Schulungspflicht für Geschäftsleitungen besonders wichtiger Einrichtungen und wichtiger Einrichtungen · Bundesministerium der Justizamtlich
  6. G DATA MXDR · G DATA CyberDefense AG

Zum Weitergeben

Dieselbe Fallstudie als PDF mit Briefkopf – zum Ausdrucken oder Weiterleiten.

Referenz als PDF herunterladen

Ihr nächster Schritt

Verdacht auf einen Angriff? Rufen Sie an.

Rund um die Uhr unter 0621 877 55 990, auch ohne bestehenden Vertrag. Ohne akuten Fall sehen wir uns an, wie gut Ihr Haus gegen Rechnungsbetrug abgesichert ist.