Aufgefallen ist der Angriff nicht in der IT, sondern in der Buchhaltung. Ein Reifenhersteller mahnte einen Kunden wegen offener Rechnungen. Die Antwort: Das sei längst bezahlt. Und es stimmte. Das Geld war überwiesen worden, nur nicht an den Reifenhersteller, sondern auf ein Konto im Ausland. Betroffen waren mehrere Rechnungen, zusammen rund 50.000 Euro.
Kein technisches System hatte angeschlagen. Der Angreifer hatte über Monate in der E-Mail-Kommunikation des Unternehmens mitgelesen, bevor er zuschlug. Dieser Beitrag erzählt, wie das ablief, was wir an einem Arbeitstag rekonstruieren konnten und wo die Spur endete. Die Fallstudie mit allen Eckdaten steht unter Referenzen.
Der Anruf: Der Angreifer sei nicht mehr im System
Das Unternehmen hat mehr als 100 IT-Arbeitsplätze und eine eigene IT-Abteilung. Einen Vertrag mit uns gab es nicht. Der erste Kontakt kam per Telefon, nach dem Angriff, und mit einer klaren internen Einschätzung: Die Angreifer seien nicht mehr im System.
Genau diese Annahme darf man in diesem Moment nicht treffen. Solange niemand belegt hat, wie der Angreifer hereingekommen ist, muss man davon ausgehen, dass er weiterhin Zugang hat und mitliest, auch jetzt, während über ihn gesprochen wird. Wir haben deshalb empfohlen, sofort einzugreifen. Das Unternehmen hielt die Lage nicht mehr für akut und legte den Termin selbst fest. Innerhalb von 24 Stunden waren wir vor Ort.
- Monate vorherDer Angreifer verschafft sich Zugang. Wann genau und auf welchem Weg, lässt sich nur noch über Indizien eingrenzen.
- Über MonateWeiterleitungsregeln in Postfächern schicken ihm Nachrichten zu. Er liest mit, lernt Ansprechpartner, Tonfall und Rechnungsrhythmus.
- Der ZuschlagMehrere Rechnungen erreichen den Kunden mit geänderter Bankverbindung. Er zahlt, zusammen rund 50.000 Euro.
- Die MahnungDer Reifenhersteller mahnt die offenen Beträge an. Der Kunde verweist auf seine Zahlungen.
- Der AnrufDas Unternehmen meldet sich bei uns. Unsere Empfehlung: sofort eingreifen.
- Innerhalb von 24 StundenWir sind vor Ort, zum Termin, den das Unternehmen festgelegt hat.
- Nach einer StundeDas erste Lagebild steht.
- Nach einem ArbeitstagDer Weg des Angreifers ist nachgezeichnet, so weit die Spuren reichen.
- Am folgenden TagBericht und Maßnahmenplan liegen vor.
Die erste Stunde: Lagebild vor Aktionismus
Bevor irgendetwas geändert wird, muss klar sein, womit man es zu tun hat. Welche Systeme laufen im eigenen Haus, welche extern oder in der Cloud, welches E-Mail-System ist im Einsatz, wer hat worauf Zugriff. Und vor allem: Wie wurde der Angriff bemerkt? Hier lautete die Antwort: gar nicht technisch. Bemerkt hat ihn die Buchhaltung, über eine Mahnung.
Daraus folgt die Arbeitsannahme für alles Weitere: Bis zum Beweis des Gegenteils hat der Angreifer weiterhin Zugang. Wer in dieser Lage vorschnell Passwörter ändert oder Konten löscht, warnt ihn womöglich und vernichtet Spuren, die man für die Rekonstruktion braucht.
Wie der Angreifer vorging
Am Ende des ersten Arbeitstages war der Weg nachgezeichnet. Er bestand aus wenigen, unauffälligen Bausteinen, die zusammen sehr wirksam waren.
- Eine Doppelgänger-Domain: Der Angreifer hatte eine Domain registriert, die der echten Domain des Unternehmens zum Verwechseln ähnlich war. Wer nicht Zeichen für Zeichen liest, sieht keinen Unterschied. Fachleute sprechen von Typosquatting.
- Weiterleitungsregeln in Postfächern: Regeln in Postfächern des Unternehmens leiteten Nachrichten an den Angreifer weiter. So war er über Monate in die Kommunikation eingeschaltet, ohne selbst sichtbar zu sein.
- Echte Namen, falsche Adressen: Er nutzte die echten Namen der Beteiligten als Anzeigenamen, ersetzte die Empfängeradressen durch Adressen seiner Doppelgänger-Domain, veränderte Nachrichten und schickte sie weiter. Für beide Seiten sah die Korrespondenz gewöhnlich aus.
- Erst beobachten, dann zuschlagen: Über Monate konnte er Schreibstil, Abläufe und den Rhythmus der Rechnungen studieren. Erst als er genug wusste, änderte er die Bankdaten.
Weiterleitungsregeln waren bei den bisherigen Prüfungen im Haus nicht als Angriffsweg in Betracht gezogen worden. Das ist kein ungewöhnlicher blinder Fleck: Eine Regel in einem Postfach sieht aus wie eine Einstellung, nicht wie ein Einbruch.
Wo es anfing und warum die Spur dort endet
Der Zugang muss Monate vor den umgeleiteten Zahlungen entstanden sein. Die Analyse ergab Hinweise auf einen früheren Vorfall, der die Geschäftsführung nie erreicht hatte. Als wahrscheinlichen Ausgangspunkt ergaben die Erkenntnisse eine Firewall, die seit rund einem Jahr keine Herstellerunterstützung mehr hatte, also keine Sicherheitsupdates für bekannte Schwachstellen, und trotzdem weiter im Einsatz war.
Lückenlos belegen ließ sich das nicht, und so steht es auch im Bericht. Die Firewall speicherte lokal nur die letzten 10.000 Einträge, ein externes Protokollsystem gab es nicht. Im gewöhnlichen Betrieb ist ein solcher Speicher innerhalb weniger Tage überschrieben. Was Monate zurückliegt, ist schlicht nicht mehr da.
Firewall ohne Herstellerunterstützung
Unterbrochen hätte es: Lebenszyklus der Sicherheitstechnik überwachen und rechtzeitig ersetzen
Unbemerkter Erstzugang
Unterbrochen hätte es: Anmeldungen und Zugriffe überwachen, Auffälligkeiten melden lassen
Kein externes Protokollsystem
Unterbrochen hätte es: Protokolle zentral und manipulationsgeschützt aufbewahren, nach unserer Empfehlung mindestens zwölf Monate
Weiterleitungsregeln nicht überwacht
Unterbrochen hätte es: Weiterleitung nach außen sperren, neue Postfachregeln melden lassen
Kein Schutz gegen Doppelgänger-Domains
Unterbrochen hätte es: Ähnliche Domains beobachten oder vorsorglich selbst registrieren
Keine Rückrufpflicht beim Zahlenden
Unterbrochen hätte es: Geänderte Bankdaten nur nach Rückruf über eine bekannte Nummer übernehmen
Früherer Vorfall erreicht die Geschäftsführung nicht
Unterbrochen hätte es: Fester Meldeweg: Jeder Verdacht geht ohne Umweg zur Geschäftsführung
Es war nicht ein einzelner Fehler, sondern eine Verkettung. Jedes Glied für sich wirkt harmlos: eine Firewall, die noch läuft; ein Speicher, der sich selbst überschreibt; eine Regel in einem Postfach. Zusammen ergeben sie einen Weg, auf dem ein Angreifer monatelang unbemerkt bleibt.
Kein Vorwurf an die IT-Abteilung
Die IT-Abteilung des Unternehmens bestand aus erfahrenen, guten Technikern, teils mit Jahrzehnten Berufserfahrung. Das Problem war nicht die Erfahrung, sondern die Art der Aufgabe. Interne IT-Abteilungen sind dafür da, den Betrieb aufrechtzuerhalten: Server verwalten, Arbeitsplätze betreuen, Störungen beheben. Ein Angriff ist das Gegenteil davon. Jemand arbeitet gezielt daran, diesen Betrieb zu unterwandern und auszunutzen.
Das ist kein Tagesgeschäft, und es ist keine Schande, dafür Unterstützung zu holen. Im Ernstfall braucht jede IT-Abteilung Hilfe von außen, auch die beste. Und eine Geschäftsführung kann technische Aussagen ihrer IT oft nicht selbst prüfen. Eine unabhängige Zweitmeinung schafft Klarheit, ohne jemanden bloßzustellen.
Bericht und Maßnahmenplan: erst bereinigen, dann überwachen
Am folgenden Tag haben wir den schriftlichen Bericht übergeben. Er trennt, was festgestellt ist, was nur Indizien stützen und was offen bleibt, damit die Geschäftsführung weiß, worauf sie bauen kann. Dazu kam ein Maßnahmenplan, nach Dringlichkeit geordnet, so dass die interne IT in dieser Reihenfolge vorgehen kann. Die Umsetzung lag beim Unternehmen und seiner IT-Abteilung.
Den Maßnahmenkatalog haben wir vorab mit G DATA CyberDefense abgestimmt. Ergebnis: Nach vollständiger Umsetzung und nachweislich sauberem Ausgangszustand wäre der Einsatz von G DATA Managed XDR möglich. Die Reihenfolge ist kein Detail. Angriffserkennung setzt man nicht auf Systeme, in denen ein Angreifer noch sitzen kann; auf kompromittierten Systemen meldet sie im besten Fall den Ist-Zustand.
Sicherheitsvorfälle sind Chefsache
Der frühere Vorfall hatte die Geschäftsführung nie erreicht. Daraus folgt keine Schuldfrage, sondern eine Regel für den Meldeweg: Jeder Verdacht gehört ohne Umweg zur Geschäftsführung, auch wenn er sich später als harmlos herausstellt. Für Unternehmen, die unter NIS2 fallen, nimmt § 38 BSIG die Geschäftsleitung ausdrücklich in die Pflicht. Unabhängig davon gehört der Meldeweg in die Verfahrensdokumentation und das interne Kontrollsystem: wer meldet, an wen, wie schnell.
Was andere daraus lernen können
- Dass der Angreifer weg ist, ist eine Annahme, kein Befund. Ohne Beleg gilt das Gegenteil, und die erste Stunde gehört dem Lagebild.
- Weiterleitungsregeln sind ein Angriffsweg. Weiterleitung nach außen sperren, neue Postfachregeln melden lassen, bestehende Regeln regelmäßig prüfen.
- Geänderte Bankdaten nie per E-Mail bestätigen, sondern über eine bekannte Telefonnummer zurückrufen, auf beiden Seiten.
- Sicherheitstechnik hat ein Ablaufdatum. Eine Firewall ohne Herstellerunterstützung gehört ersetzt, nicht weiter betrieben.
- Ohne Protokolle keine Rekonstruktion. Was nicht zentral und lange genug aufbewahrt wird, kann im Ernstfall niemand mehr auswerten.
Wenn Sie gerade selbst den Verdacht haben, dass jemand in Ihrer E-Mail-Kommunikation mitliest: Rufen Sie uns an, 0621 877 55 990, rund um die Uhr und auch ohne bestehenden Vertrag. Bei einem Angriff helfen wir sofort, auch wenn Sie eine eigene IT-Abteilung haben.
Häufige Fragen
Woran merkt man, dass jemand in der E-Mail-Kommunikation mitliest?
Oft gar nicht, bis Geld fehlt. Hinweise sind Rückfragen von Kunden zu Nachrichten, die Sie nie geschickt haben, Antworten, die nie ankommen, unbekannte Anmeldungen und Weiterleitungsregeln an fremde Adressen. Im beschriebenen Fall fiel der Angriff erst durch eine Mahnung auf.
Was ist eine Doppelgänger-Domain?
Eine Domain, die einer echten zum Verwechseln ähnlich sieht, etwa durch einen vertauschten oder ähnlich aussehenden Buchstaben. Fachleute sprechen von Typosquatting. Wer Absenderadressen nicht Zeichen für Zeichen liest, bemerkt den Unterschied nicht.
Warum ließ sich der Erstzugang nicht lückenlos belegen?
Weil die Protokolle aus der fraglichen Zeit nicht mehr existierten. Die Firewall speicherte lokal nur die letzten 10.000 Einträge, ein externes Protokollsystem gab es nicht. Der Ausgangspunkt über die Firewall ist deshalb ein Indiz, kein Beweis – und so steht es auch im Bericht.
Ein Kunde sagt, er habe längst bezahlt. Was ist der erste Schritt?
Gehen Sie davon aus, dass jemand in Ihrer E-Mail-Kommunikation mitliest, und holen Sie sofort Hilfe. Warnen Sie betroffene Kunden über eine bekannte Telefonnummer, nicht per E-Mail, und ändern oder löschen Sie nichts unüberlegt, damit Spuren erhalten bleiben. Sie erreichen uns rund um die Uhr unter 0621 877 55 990.
Verwandte Themen: Wer hier weiterdenkt, liest bei E-Mail-Sicherheit gegen Rechnungsbetrug, Phishing und Ransomware und Überwachung rund um die Uhr weiter.
Hersteller auf dieser Seite
G DATA CyberDefense AG – Hersteller der Angriffserkennung (MXDR) und des Endpunktschutzes, die wir einrichten und betreuen.
Website des HerstellersG DATA MXDR bei unsFachbeitrag: Fünf Monate im eigenen Netz: Was ein Angreifer tut, bevor jemand ihn bemerktFachbeitrag: „24/7“ steht in jedem Angebot. Was es bedeutet, steht in keinem
Im Text erwähnt
- Fallstudie: Rechnungsbetrug per E-Mail beim Reifenhersteller
- Incident Response – auch bei eigener IT-Abteilung
- E-Mail-Konto gekapert: was jetzt zu prüfen ist
- Neue Bankverbindung per Mail: Rechnungsbetrug erkennen
- Fünf Monate im eigenen Netz: Was ein Angreifer tut, bevor jemand ihn bemerkt
- End of Life: Warum das Ablaufdatum Ihrer Hardware ins Budget gehört
- SPF/DMARC-Test
- NIS2: Pflichten der Geschäftsleitung
- Verfahrensdokumentation und Meldewege
Quellen
- IT-Grundschutz-Baustein OPS.1.1.5 Protokollierung (Edition 2023) · BSIamtlich
- Responding to a compromised email account · Microsoft Learn
- New gTLD Program Safeguards Against DNS Abuse – Revised Report (Begriff Typosquatting) · ICANN
- § 38 BSIG – Umsetzungs-, Überwachungs- und Schulungspflicht für Geschäftsleitungen besonders wichtiger Einrichtungen und wichtiger Einrichtungen · Bundesministerium der Justizamtlich
- G DATA MXDR · G DATA CyberDefense AG





