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Kostenloses Werkzeug · Aufbewahrungsfristen-Rechner

Ab wann darf ein Beleg vernichtet werden – und was darf 2026 weg?

Belegart und Jahr wählen oder ein Jahr – der Rechner nennt die Frist mit Fundstelle. Der Rechner nennt die gesetzliche Mindestfrist. Sie läuft nicht ab, solange die Unterlagen für eine noch offene Steuerfestsetzung von Bedeutung sind – etwa bei laufender Betriebsprüfung, Einspruch oder Vorbehalt der Nachprüfung. Vor dem Vernichten mit dem Steuerberater abstimmen.

Der Rechner nennt die gesetzliche Mindestfrist. Sie läuft nicht ab, solange die Unterlagen für eine noch offene Steuerfestsetzung von Bedeutung sind – etwa bei laufender Betriebsprüfung, Einspruch oder Vorbehalt der Nachprüfung. Vor dem Vernichten mit dem Steuerberater abstimmen.

Was möchten Sie wissen?
Ist Ihr Unternehmen ein Kreditinstitut, Versicherer oder Wertpapierinstitut?

Im Jahr 2026 dürfen diese Jahrgänge weg

Jeweils der genannte Jahrgang und alle älteren – sofern keine Steuerfestsetzung mehr offen ist.

Bücher und Aufzeichnungen

bis Jahrgang 2015

10 Jahre · maßgeblich: Jahr der letzten Eintragung

Fundstelle: § 147 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 AO; § 257 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4 HGB

Jahresabschlüsse, Lageberichte, Eröffnungsbilanz

bis Jahrgang 2015

10 Jahre · maßgeblich: Jahr der Aufstellung – nicht das Geschäftsjahr

Fundstelle: § 147 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3, 4 AO; § 257 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4, 5 HGB

Arbeitsanweisungen und Organisationsunterlagen

bis Jahrgang 2015

10 Jahre · maßgeblich: Jahr der letzten Eintragung in die Bücher, zu deren Verständnis sie dient

Fundstelle: § 147 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 AO; § 257 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4 HGB

Buchungsbelege

bis Jahrgang 2017

8 Jahre · maßgeblich: Jahr, in dem der Beleg entstanden ist

Fundstelle: § 147 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3 AO; § 257 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 4 HGB

Rechnungen (Eingang und Ausgang)

bis Jahrgang 2017

8 Jahre · maßgeblich: Jahr, in dem die Rechnung ausgestellt wurde

Fundstelle: § 14b Abs. 1 UStG; § 147 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3 AO

Kontoauszüge

bis Jahrgang 2017

8 Jahre · maßgeblich: Jahr, in dem der Auszug entstanden ist

Fundstelle: § 147 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3 AO (Buchungsbeleg)

Handels- und Geschäftsbriefe

bis Jahrgang 2019

6 Jahre · maßgeblich: Jahr des Empfangs oder Versands

Fundstelle: § 147 Abs. 1 Nr. 2, 3, Abs. 3 AO; § 257 Abs. 1 Nr. 2, 3, Abs. 4 HGB

Sonstige steuerlich bedeutsame Unterlagen

bis Jahrgang 2019

6 Jahre · maßgeblich: Jahr, in dem die Unterlage entstanden ist

Fundstelle: § 147 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 3 AO

Lohnkonten

bis Jahrgang 2019

6 Jahre · maßgeblich: Jahr der zuletzt eingetragenen Lohnzahlung

Fundstelle: § 41 Abs. 1 Satz 9 EStG

Zollunterlagen

bis Jahrgang 2015

10 Jahre · maßgeblich: Jahr, in dem die Unterlage entstanden ist

Fundstelle: § 147 Abs. 1 Nr. 4a, Abs. 3 AO

  • 14Jahre

    unternehmerisch im IT-Betrieb, GmbH seit 2020

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    Betreuung in Deutschland, Europa und dem Nahen Osten

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    der Cloud-Services, je Kalendermonat

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Wie der Rechner rechnet

Frist beginnt am Jahresende, endet nach zehn, acht oder sechs Jahren – und läuft nicht ab, solange eine Festsetzung offen ist.

Die Aufbewahrungsfrist beginnt nach § 147 Abs. 4 AO mit dem Schluss des Kalenderjahrs, in dem der Beleg entstanden, der Brief empfangen oder versandt oder der Jahresabschluss aufgestellt wurde. Ein Buchungsbeleg aus 2017 hat seine Frist deshalb am 31.12.2025 erfüllt und darf ab dem 1.1.2026 vernichtet werden – seit 2025 gilt für Buchungsbelege und Rechnungen die Achtjahresfrist, auch für ältere Belege, deren Frist Ende 2024 noch lief.

Was der Rechner nicht wissen kann: ob für ein Jahr noch eine Steuerfestsetzung offen ist, etwa wegen einer Betriebsprüfung oder eines Einspruchs. Dann läuft die Frist nicht ab. Die vollständige Tabelle mit allen Fundstellen steht auf der Seite Aufbewahrungsfristen 2026.

Ihr nächster Schritt

Ein Archiv, das bis zum Fristende hält

Unveränderbar bis zum Fristende, lesbar im Originalformat, danach geordnet gelöscht – mit Protokoll für Prüfer und Datenschutz.

Die Prüfpunkte

Was der Rechner berücksichtigt

Frist je Belegart
Zehn Jahre für Bücher und Abschlüsse, acht für Buchungsbelege und Rechnungen, sechs für Geschäftsbriefe und Lohnkonten.
Fristbeginn
Immer mit dem Schluss des Kalenderjahrs – bei Jahresabschlüssen dem Jahr der Aufstellung.
Übergang 2025
Die Achtjahresfrist gilt für alle Unterlagen, deren alte Frist Ende 2024 noch lief.
Institute
Banken, Versicherer und Wertpapierinstitute bleiben bei Buchungsbelegen bei zehn Jahren.

Geprüft am 2026-10-06.

Häufige Fragen

Werden meine Angaben gespeichert?

Nein. Der Rechner läuft im Browser. Erst wenn Sie eine Anfrage absenden, geht die Kurzfassung mit Ihrer Nachricht an uns.

Welche Belege dürfen 2026 weg?

Buchungsbelege, Rechnungen und Kontoauszüge bis Jahrgang 2017, Geschäftsbriefe bis Jahrgang 2019, Bücher und Inventare bis Jahrgang 2015, Jahresabschlüsse, die 2015 oder früher aufgestellt wurden – jeweils nur, wenn keine Steuerfestsetzung mehr offen ist.

Warum zählt beim Jahresabschluss das Jahr der Aufstellung?

Weil § 147 Abs. 4 AO und § 257 Abs. 5 HGB die Frist mit dem Schluss des Kalenderjahrs beginnen lassen, in dem der Abschluss aufgestellt bzw. festgestellt wurde – nicht mit dem Geschäftsjahr, für das er gilt.

Gilt der Rechner auch für Personalakten?

Nur für das Lohnkonto nach § 41 EStG. Für Personalakten gelten andere Fristen aus Arbeits-, Sozialversicherungs- und Datenschutzrecht, die der Rechner nicht abbildet.

Fundstellen

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