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Das Journal des DAVINCI RechenzentrumsMittwoch, 21. Oktober 2026262 Beiträge · 14 Ressorts

DAVINCI Journal

IT-Betrieb & Support

DGUV-V3-Prüfung im Büro: PCs, Monitore und Server prüfen

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit fragt bei der Begehung nach dem letzten Prüfprotokoll für die Bürogeräte, und niemand weiß, wo es liegt.

Prüfer misst mit einem Prüfgerät die Anschlussleitung eines Büro-PCs, daneben liegt das Prüfprotokoll
Symbolbild, künstlich erzeugtStand der Angaben: Oktober 2026

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit fragt bei der Begehung nach dem letzten Prüfprotokoll für die Bürogeräte, und niemand weiß, wo es liegt. Die DGUV-V3-Prüfung elektrischer Geräte gehört zu den Pflichten, die im Büroalltag gern vergessen werden, weil PCs und Monitore so harmlos wirken. Dieser Beitrag erklärt Geschäftsführern und Büroleitungen, was geprüft werden muss, wer prüfen darf, wie Fristen entstehen und was bei Servern und USV zu beachten ist.

DGUV-V3-Prüfung: Worum es bei der DGUV Vorschrift 3 geht

Die DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" ist eine Unfallverhütungsvorschrift der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie hieß früher BGV A3, deshalb ist im Alltag oft noch von der „BGV-A3-Prüfung" oder dem „E-Check" die Rede. Die aktuell geltende Fassung stammt vom 1. Januar 1997, die zugehörigen Durchführungsanweisungen wurden zuletzt im Januar 2010 überarbeitet.

Kern ist § 5: Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden, und zwar vor der ersten Inbetriebnahme sowie nach Änderung oder Instandsetzung und außerdem in bestimmten Zeitabständen. Diese Abstände müssen so bemessen sein, dass entstehende Mängel rechtzeitig festgestellt werden.

Parallel gilt die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Sie verpflichtet den Arbeitgeber, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung Art, Umfang und Fristen der Prüfungen von Arbeitsmitteln festzulegen. Die Prüffristen müssen so gewählt werden, dass die Arbeitsmittel bis zur nächsten Prüfung sicher verwendet werden können.

Laut einem Bericht von September 2026 überarbeitet die DGUV derzeit die Vorschriften 3 und 4. Ein Termin für eine neue Fassung ist nicht bekannt. Bis dahin gelten die bisherigen Regeln.

Welche Geräte betroffen sind

Die DGUV Vorschrift 3 unterscheidet ortsfeste und ortsveränderliche Betriebsmittel. Ortsveränderlich sind Geräte, die während des Betriebs bewegt werden können oder leicht an einen anderen Ort gebracht werden können und an einen Stromkreis angeschlossen sind. Im Büro gehören dazu typischerweise:

  • PCs, Notebooks mit Netzteil, Monitore, Dockingstationen
  • Drucker, Scanner, Aktenvernichter
  • Mehrfachsteckdosen, Verlängerungskabel, Kaltgerätekabel
  • Ladegeräte für Telefone und Headsets
  • Kaffeemaschine, Wasserkocher, Kühlschrank, Mikrowelle
  • Schreibtischlampen, Ventilatoren, Heizlüfter
  • private Geräte, die Mitarbeiter mitbringen und am Arbeitsplatz betreiben

Gerade die letzte Gruppe wird oft übersehen. Sinnvoll ist eine klare Regel, ob private Elektrogeräte erlaubt sind und dass sie dann ebenfalls geprüft werden.

Wer die DGUV-V3-Prüfung durchführen darf

Die Verantwortung für die Prüfung liegt laut den Durchführungsanweisungen bei einer Elektrofachkraft. Das ist eine Person, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen die übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.

Für ortsveränderliche Betriebsmittel lassen die Durchführungsanweisungen zu, dass auch elektrotechnisch unterwiesene Personen prüfen, wenn geeignete Mess- und Prüfgeräte verwendet werden und die Prüfung unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft erfolgt. Eine kurze Einweisung in ein Prüfgerät durch den Händler reicht dafür nicht. Die Person muss für diese Aufgabe unterwiesen sein, und eine Elektrofachkraft muss die Verantwortung übernehmen.

In der Praxis beauftragen kleinere und mittlere Unternehmen meist einen Elektrofachbetrieb oder einen spezialisierten Prüfdienstleister. Die IT ist dabei ein wichtiger Partner, denn sie kennt die Geräte und Standorte und sorgt dafür, dass Prüfungen den Betrieb nicht stören.

DGUV-V3-Prüffristen und Intervall: Die Gefährdungsbeurteilung entscheidet

Eine feste, für alle Unternehmen gleiche Prüffrist gibt es nicht. Der Arbeitgeber legt die Fristen anhand der Gefährdungsbeurteilung fest, also anhand der tatsächlichen Beanspruchung der Geräte.

Als Orientierung enthalten die Durchführungsanweisungen zur DGUV Vorschrift 3 in Tabelle 1B Richt- und Maximalwerte für ortsveränderliche Betriebsmittel:

  • Richtwert: sechs Monate, auf Baustellen drei Monate.
  • Fehlerquote als Maßstab: Beträgt die Fehlerquote bei den Prüfungen höchstens 2 Prozent, kann die Prüffrist als ausreichend angesehen werden. Die Frist kann dann verlängert werden.
  • Maximalwerte: auf Baustellen, in Fertigungsstätten und Werkstätten oder unter ähnlichen Bedingungen ein Jahr, in Büros oder unter ähnlichen Bedingungen zwei Jahre.

Für ein normales Büro mit geringer Fehlerquote landen viele Unternehmen deshalb bei einem Intervall von bis zu zwei Jahren. Das ist aber kein Automatismus. Eine Kaffeeküche mit Wasserkocher und häufig umgesteckten Geräten, ein Lager oder ein Empfangsbereich mit viel Publikumsverkehr kann kürzere Fristen rechtfertigen. Legen Sie die Fristen gemeinsam mit Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit fest und dokumentieren Sie die Begründung.

Neue Geräte gelten nicht automatisch als geprüft. Die DGUV Vorschrift 3 erlaubt aber, auf die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme zu verzichten, wenn der Hersteller oder Errichter bestätigt, dass das Gerät den Anforderungen entspricht. Die erste wiederkehrende Prüfung wird dann nach der festgelegten Frist fällig.

Wie geprüft wird

Eine Prüfung besteht aus Sichtprüfung, Messungen und Funktionsprüfung. Bei der Sichtprüfung fallen beschädigte Gehäuse, gequetschte Kabel, lose Stecker oder Brandspuren auf. Gemessen werden je nach Schutzklasse des Geräts unter anderem Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand und Ableitströme. Die Schutzklasse beschreibt, wie ein Gerät vor elektrischem Schlag schützt: Schutzklasse I mit Schutzleiter, Schutzklasse II mit verstärkter Isolierung ohne Schutzleiter. Die messtechnischen Einzelheiten und Grenzwerte regeln die einschlägigen Normen, früher DIN VDE 0701-0702, inzwischen DIN EN 50678 (VDE 0701) für Prüfungen nach Instandsetzung und DIN EN 50699 (VDE 0702) für Wiederholungsprüfungen.

Häufige Mängel im Büro sind beschädigte Kaltgerätekabel, hintereinander gesteckte Mehrfachsteckdosen und billige Steckdosenleisten ohne Schutzleiter. Viele davon lassen sich mit wenig Aufwand beseitigen: Defektes aussortieren, Mehrfachsteckdosen-Kaskaden auflösen und hochwertige Steckdosenleisten fest am Schreibtisch montieren.

Server, USV und Netzwerktechnik ohne Abschaltung

Im Serverraum gibt es Geräte, die sich nicht einfach für eine Messung ausstecken lassen: Server, Storage, Switches, Firewall und die USV selbst. Hier ist Planung wichtig:

  • Redundante Netzteile nutzen: Server mit zwei Netzteilen lassen sich nacheinander prüfen, indem jeweils ein Netzteil kurz vom Strom getrennt wird. Das sollte trotzdem in einem Wartungsfenster und mit Rücksprache der IT geschehen.
  • Messverfahren im Betrieb: Es gibt Verfahren, die Ströme während des Betriebs messen, etwa mit Zangen oder Messadaptern. Ob und wie diese für Ihre Geräte zulässig sind, entscheidet die verantwortliche Elektrofachkraft.
  • Wartungsfenster einplanen: Was sich nur im ausgeschalteten Zustand prüfen lässt, wird in ein geplantes Wartungsfenster gelegt. Zuvor laufen eine aktuelle Datensicherung und ein Test des geordneten Herunterfahrens.
  • Kennzeichnung: Geräte, die nicht ausgesteckt werden dürfen, werden im Prüfverzeichnis und am Gerät deutlich markiert.

Die USV und die fest installierte Elektroinstallation des Serverraums gehören zu den ortsfesten Anlagen mit eigenen Fristen. Auch diese Prüfung stimmen Elektrofachbetrieb und IT gemeinsam ab.

Dokumentation und Prüfplaketten

Prüfergebnisse sollten dokumentiert werden, damit Sie gegenüber Berufsgenossenschaft, Aufsichtsbehörde oder nach einem Unfall nachweisen können, dass Sie Ihre Pflichten erfüllt haben. Bewährt hat sich:

  • ein Geräteverzeichnis mit eindeutiger Kennung, Standort und Schutzklasse
  • ein Prüfprotokoll je Gerät mit Datum, Messwerten, Ergebnis und Prüfer
  • eine Prüfplakette am Gerät mit nächstem Prüftermin
  • eine Liste ausgesonderter Geräte

Das Geräteverzeichnis lässt sich gut mit dem IT-Inventar verbinden. Wenn PCs, Monitore und Dockingstationen ohnehin mit Inventarnummer erfasst sind, ist die Hälfte der Arbeit bereits erledigt. Wie Sie ein solches Inventar aufbauen, beschreibt unser Beitrag zum IT-Inventar.

Was ohne Prüfung droht: Versicherung und Haftung

Kommt es zu einem Unfall oder Brand, wird regelmäßig gefragt, ob die Geräte ordnungsgemäß geprüft waren. Sowohl die gesetzliche Unfallversicherung als auch Sachversicherer können Prüfnachweise anfordern, und die Aufsichtspersonen der Berufsgenossenschaft können sie bei Begehungen verlangen. Welche Folgen fehlende Nachweise im Einzelfall haben, hängt von den Versicherungsbedingungen ab. Prüfen Sie Ihre Policen auf entsprechende Obliegenheiten und ziehen Sie im Zweifel Ihren Versicherungsmakler oder Anwalt hinzu.

Checkliste: Erste Schritte

  • Alle ortsveränderlichen Geräte erfassen, einschließlich Küche und privater Geräte.
  • Gefährdungsbeurteilung prüfen oder ergänzen und Prüffristen begründet festlegen.
  • Prüfer bestimmen: Elektrofachbetrieb beauftragen oder unterwiesene Personen unter Verantwortung einer Elektrofachkraft einsetzen.
  • Server, USV und Netzwerktechnik gesondert planen und Wartungsfenster festlegen.
  • Mehrfachsteckdosen-Kaskaden und defekte Kabel vorab beseitigen.
  • Prüfprotokolle zentral ablegen und mit dem IT-Inventar verknüpfen.
  • Wiedervorlage für den nächsten Prüftermin einrichten.

Wie DAVINCI unterstützt

Die elektrische Prüfung selbst übernimmt Ihr Elektrofachbetrieb oder Prüfdienstleister. Wir bereiten sie IT-seitig vor: Geräteinventar, Kennzeichnung nicht abschaltbarer Systeme, Wartungsfenster für Server und USV und Abstimmung mit Ihrem Prüfdienstleister. Im Rahmen der IT-Betreuung behalten wir Termine und Nachweise im Blick. Sprechen Sie uns über die Kontaktseite an.

Häufige Fragen

Ist die DGUV-V3-Prüfung im Büro Pflicht?

Ja. Die DGUV Vorschrift 3 verpflichtet den Unternehmer, elektrische Betriebsmittel prüfen zu lassen, und die Betriebssicherheitsverordnung verlangt, Prüffristen in der Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Das gilt branchenunabhängig, also auch für ein reines Büro.

Müssen neue PCs sofort geprüft werden?

Nicht zwingend. Bestätigt der Hersteller, dass das Gerät den Anforderungen entspricht, kann auf die Erstprüfung verzichtet werden. Die wiederkehrende Prüfung wird dann nach der festgelegten Frist fällig.

Darf unser IT-Administrator die Geräte selbst prüfen?

Nur, wenn er als elektrotechnisch unterwiesene Person geschult ist, ein geeignetes Prüfgerät nutzt und die Prüfung unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft stattfindet. Ohne diese Voraussetzungen ist die Prüfung nicht ordnungsgemäß.

Gilt im Büro immer eine Frist von zwei Jahren?

Nein. Zwei Jahre ist der Maximalwert für Büros oder ähnliche Bedingungen laut den Durchführungsanweisungen. Die konkrete Frist ergibt sich aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung und der Fehlerquote bei den Prüfungen.

Ist der E-Check dasselbe wie die DGUV-V3-Prüfung?

Im Büroalltag werden die Begriffe oft gleichgesetzt. „E-Check" ist eine vom Elektrohandwerk geprägte Bezeichnung für die Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte, die DGUV Vorschrift 3 ist die Vorschrift, die die Prüfpflicht begründet. Entscheidend ist nicht der Name, sondern dass normgerecht, durch eine befugte Person und mit Dokumentation geprüft wird.

Verwandte Themen: Wer hier weiterdenkt, liest bei Firmware-Update, IT-Dokumentation und Datensicherung mit Nachweis weiter.

Im Text erwähnt

Quellen

  1. DGUV Vorschrift 3 (bisher BGV A3) mit Durchführungsanweisungen, Fassung 1. Januar 1997, DA Januar 2010
  2. BGN Branchenwissen: DGUV Vorschrift 3 § 5 Prüfungen mit Tabelle 1B
  3. Betriebssicherheitsverordnung § 3 Gefährdungsbeurteilung
  4. FORUM VERLAG: Prüfung ortsveränderlicher Geräte nach DIN VDE 0701 und 0702 (Ablösung durch DIN EN 50678/50699)
  5. WEKA: DGUV überarbeitet Vorgaben zur Prüfung elektrischer Anlagen (16.09.2026)

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