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Das Journal des DAVINCI RechenzentrumsMittwoch, 30. September 2026127 Beiträge · 14 Ressorts

DAVINCI Journal

IT-Betrieb & Support

Wie ein IT-Budget entsteht, das im Jahr auch hält

Das Vorjahr plus ein paar Prozent ist keine Planung, sondern eine Fortschreibung. Wie sich laufende Kosten, Ersatzinvestitionen und eine Rücklage für Störfälle trennen lassen und wie ein Vorhaben vor der Geschäftsführung Bestand hat.

Mitarbeiter im IT-Support bei der Arbeit
Symbolbild, künstlich erzeugtStand der Angaben: September 2026

Die verbreitetste Methode der IT-Budgetierung im Mittelstand ist die Fortschreibung: Man nimmt die Zahl des Vorjahres und rechnet einen Aufschlag darauf. Das funktioniert, bis ein Jahr kommt, in dem mehrere Ersatzbeschaffungen zusammenfallen oder ein Hersteller die Unterstützung für ein eingesetztes System beendet. Dann steht ein Betrag im Raum, der im Plan nicht vorkommt, und die Diskussion dreht sich um Geld statt um den Anlass.

Der Ausweg ist keine feinere Rechnung, sondern eine andere Gliederung. Ein IT-Budget, das im Jahresverlauf hält, besteht nicht aus einer Zahl, sondern aus drei Töpfen mit unterschiedlicher Logik: dem laufenden Betrieb, den geplanten Vorhaben und einer Rücklage für das Unvorhergesehene. Wer diese drei vermischt, finanziert Projekte aus dem Betrieb – und merkt es erst, wenn der Betrieb knirscht.

Der laufende Topf: planbar, aber unauffällig

Der laufende Teil umfasst alles, was ohne neue Entscheidung anfällt: Miete für Rechenleistung und Speicher, Lizenzen und Abonnements, Wartungs- und Betreuungsverträge, Anbindungen an das Netz, Sicherungen, Schutzsoftware, Schulungen. In den meisten Häusern ist dieser Topf der größere der drei, und er wächst still, weil jede einzelne Position klein wirkt. Genau deshalb gehört er einmal im Jahr vollständig auf den Tisch.

Zwei Entwicklungen haben den laufenden Teil in den vergangenen Jahren strukturell vergrößert. Erstens ist Software vielfach von der Einmallizenz auf das Abonnement umgestellt worden: Was früher als Investition im Anschaffungsjahr auftauchte, verteilt sich heute als monatliche Belastung über die Nutzungsdauer. Zweitens gilt Ähnliches für Rechenleistung, die aus der Cloud bezogen wird. Beides senkt den Kapitalbedarf und erhöht die Fixkostenbasis – eine Verschiebung, die für die Liquidität angenehm, für die Kostendisziplin anstrengend ist.

Praktisch hilft eine schlichte Liste aller wiederkehrenden Posten mit Anbieter, Zweck, Zahlungsrhythmus, Kündigungsfrist und fachlich verantwortlicher Person. Diese Liste findet regelmäßig Abonnements, die niemand mehr nutzt, Lizenzen für ausgeschiedene Beschäftigte und Verträge, deren Leistung längst doppelt eingekauft wird. Sie ist damit die einzige Budgetarbeit, die sich häufig selbst finanziert.

Ersatzzyklen ersetzen die Grundsatzdiskussion

Der zweite Topf sind die einmaligen Vorhaben, und deren größter Teil ist nicht Innovation, sondern Ersatz. Hier entscheidet ein einziger Kunstgriff über die Ruhe im Planungsgespräch: ein Ersatzkalender. Für jede Geräteklasse und jedes System wird festgelegt, nach welcher Nutzungsdauer regelmäßig ersetzt wird. Aus dem Bestand ergibt sich dann automatisch, welche Jahre welche Last tragen – und die Frage lautet nicht mehr, ob ersetzt wird, sondern nur noch, ob ein Zyklus im Einzelfall gestreckt werden kann.

Für die Festlegung der Zyklen gibt es äußere Anhaltspunkte, die das Schätzen ersetzen:

  • Steuerliche Nutzungsdauer: Nach § 7 Absatz 1 EStG werden Anschaffungskosten über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verteilt, im Anschaffungsjahr monatsgenau gekürzt. Diese Dauer ist eine Orientierung für die Planung, keine technische Aussage über Verschleiß.
  • Herstellerunterstützung: Microsoft gewährt für Produkte unter der festen Lebenszyklusregel mindestens fünf Jahre allgemeine Unterstützung, für manche Produkte danach einen weiteren Abschnitt mit Sicherheitsaktualisierungen. Das Ende dieser Zeitspanne ist der harte Termin, nicht der Zustand des Geräts.
  • Garantie- und Reaktionszeiten: Läuft die Herstellergarantie für einen Server aus, verlängert sich die Wiederherstellungszeit im Störfall – der Ersatzzeitpunkt richtet sich damit auch nach der zugesagten Verfügbarkeit.
  • Gestaffelter Austausch: Werden Arbeitsplatzgeräte in Wellen statt auf einen Schlag getauscht, glätten sich die Jahresspitzen und die Belastung der IT beim Rollout gleichzeitig.
  • Degressive Abschreibung: Für bewegliche Anlagegüter, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft werden, erlaubt § 7 Absatz 2 EStG befristet eine degressive Abschreibung bis zum Dreifachen des linearen Satzes, höchstens 30 Prozent. Das ändert nichts am Zeitpunkt der Zahlung, kann aber die zeitliche Lage der Aufwandsverteilung beeinflussen.

Wichtig ist dabei die Unterscheidung zwischen Zahlungsabfluss und Aufwand. Ein Server wird in einem Jahr bezahlt und über mehrere Jahre abgeschrieben; ein Abonnement belastet die Ergebnisrechnung sofort. Für die Liquiditätsplanung zählt der Zahlungszeitpunkt, für die Ergebnisplanung die Verteilung. Wer beides in einer einzigen Tabelle mischt, führt sich selbst und die Geschäftsführung in die Irre.

Die Rücklage: kein Puffer für Wünsche

Der dritte Topf ist eine benannte Rücklage für Störfälle und ungeplante Notwendigkeiten: ein ausgefallenes Netzteil, ein defekter Datenträger, ein kurzfristig nötiges Ersatzgerät, die externe Unterstützung nach einem Sicherheitsvorfall, eine Sicherheitslücke, die eine sofortige Aktualisierung oder einen Austausch erzwingt. Ihre Höhe lässt sich nicht allgemein angeben; sie hängt am Bestand, am Alter der Systeme und daran, wie schnell das Unternehmen ohne IT stillsteht.

Zwei Regeln machen die Rücklage wirksam. Erstens ist sie ausdrücklich kein Reservetopf für Vorhaben, die es nicht in die Planung geschafft haben; sonst ist sie im dritten Quartal leer. Zweitens ist vorab festgelegt, wer sie in welcher Höhe ohne weitere Genehmigung in Anspruch nehmen darf. Eine Rücklage, deren Verwendung drei Unterschriften braucht, hilft in der Nacht eines Ausfalls nicht.

Für regulierte Unternehmen hat dieser Topf zusätzlich eine rechtliche Seite. § 30 BSIG verlangt von besonders wichtigen und wichtigen Einrichtungen geeignete, verhältnismäßige und wirksame technische und organisatorische Maßnahmen und benennt dabei ausdrücklich Bereiche wie Risikoanalyse, Bewältigung von Sicherheitsvorfällen, Aufrechterhaltung des Betriebs einschließlich Datensicherung, Kryptografie sowie Konzepte und Verfahren zur Zugriffskontrolle. Wer solche Maßnahmen schuldet, kann ihre Finanzierung nicht dem Zufall überlassen – sie sind keine Wunschposition, sondern eine Pflicht mit Preis.

Ein Vorhaben begründen, ohne Technik zu erklären

Anträge scheitern selten an der Summe, sondern an der Begründung. Wer mit Leistungsdaten, Versionsnummern und Fachbegriffen argumentiert, verlangt von der Geschäftsführung eine technische Bewertung, die sie nicht leisten kann und auch nicht leisten muss. Tragfähig ist eine Begründung, die den Anlass, die Alternative und die Folge des Nichtstuns in der Sprache des Geschäfts benennt.

Vier Sätze reichen dafür meist aus. Erstens: Welcher Geschäftsprozess ist betroffen, und was passiert dort, wenn nichts geschieht? Zweitens: Warum jetzt – gibt es einen äußeren Termin wie ein Support-Ende, eine Vertragsverlängerung oder eine gesetzliche Frist? Drittens: Welche Alternativen wurden geprüft, einschließlich der Möglichkeit, nichts zu tun, und was spricht gegen sie? Viertens: Was ist nach der Umsetzung anders, und woran wird das erkennbar?

Besonders überzeugend wirkt der Vergleich mit den Folgekosten eines Ausfalls, sofern er ehrlich gerechnet wird. Dafür genügt eine nachvollziehbare Annahme, die als Annahme gekennzeichnet ist: Wenn die Auftragsannahme einen Arbeitstag stillsteht, entfällt die Wertschöpfung dieses Tages in den betroffenen Bereichen, und die Nacharbeit kommt hinzu. Diese Rechnung darf grob sein, sie darf aber nicht erfunden sein. Eine Annahme, die die Geschäftsführung selbst korrigieren kann, überzeugt mehr als eine Zahl, deren Herkunft niemand kennt.

Hilfreich ist außerdem, dem Antrag eine Rangfolge beizulegen statt einer Wunschliste. Wenn drei Vorhaben nach Pflicht, Risiko und Nutzen geordnet sind und erkennbar ist, welches bei gekürztem Rahmen entfällt, wird aus einer Forderung eine Entscheidungsvorlage. Das verändert die Rolle der IT im Gespräch – von der Antragstellerin zur Beraterin.

Die Fehler, die sich jedes Jahr wiederholen

Der erste Fehler ist das Budget ohne Bestandsliste: Ohne zu wissen, wie viele Geräte welchen Alters im Haus sind, ist jede Ersatzplanung geraten. Der zweite ist die vergessene Nebenwirkung – eine neue Fachanwendung bringt Lizenzen, Schulung, Schnittstellen, Sicherung und laufende Betreuung mit, und diese Folgekosten überschreiten die Anschaffung über die Nutzungsdauer regelmäßig. Der dritte ist die Personalfrage: Ein Vorhaben, für das keine Arbeitszeit eingeplant ist, wird nicht umgesetzt, sondern verschoben.

Der vierte Fehler ist die fehlende Nachbetrachtung. Wer im Januar nicht prüft, wie gut die Planung des Vorjahres getroffen hat und woran die Abweichungen lagen, plant im nächsten Jahr mit derselben Ungenauigkeit. Eine halbe Stunde Rückblick verbessert die Planung mehr als jede zusätzliche Nachkommastelle.

Verwandte Themen: Wer hier weiterdenkt, liest bei Hardware-Lebenszyklus, IT-Inventar und Kapazitätsplanung weiter.

Quellen

  1. § 7 EStG – Absetzung für Abnutzung, degressive Abschreibung für Anschaffungen vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 · Bundesministerium der Justizamtlich
  2. § 30 BSIG – Risikomanagementmaßnahmen besonders wichtiger und wichtiger Einrichtungen · Bundesministerium der Justizamtlich
  3. Fixed Lifecycle Policy – mindestens fünf Jahre Mainstream Support · Microsoft Learn

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