Die Angabe Tier 3 steht in vielen Angeboten, manchmal ergänzt um Formulierungen wie nach Tier-3-Standard errichtet oder Tier-3-äquivalent. Für den Leser eines Angebots sieht das nach einer geprüften Eigenschaft aus. In Wahrheit verbergen sich hinter solchen Angaben drei ganz unterschiedliche Familien von Einordnungssystemen, von denen manche zertifiziert werden, manche nur beschreiben und manche gar keine Aussage zur Verfügbarkeit treffen. Wer Angebote vergleichen will, muss sie erst auseinandersortieren.
Familie eins: die Tier-Stufen eines privaten Anbieters
Das bekannteste System stammt vom Uptime Institute, einem privatwirtschaftlichen Unternehmen. Es unterscheidet vier Stufen und bewertet und zertifiziert dafür sowohl Entwurf als auch fertige Anlage. Stufe I beschreibt eine Grundausstattung mit unterbrechungsfreier Stromversorgung, eigener Kühltechnik und Generator, die für Wartungsarbeiten vollständig abgeschaltet werden muss. Stufe II ergänzt redundante Kapazitätskomponenten, sodass einzelne Geräte entnommen werden können, unerwartete Ausfälle sich aber weiterhin auswirken.
Die entscheidende Schwelle liegt zwischen Stufe II und III. Stufe III verlangt zusätzlich redundante Verteilungswege und ist damit im laufenden Betrieb wartbar: Für Instandhaltung sind keine Abschaltungen nötig. Stufe IV fordert mehrere unabhängige, physisch getrennte Systeme, sodass der Ausfall von Technik oder die Unterbrechung eines Verteilungswegs den IT-Betrieb nicht beeinträchtigt. Der Sprung von II auf III ist also kein Mengen-, sondern ein Struktursprung.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen einer Zertifizierung und einer Anlehnung. Eine zertifizierte Einrichtung kann ein Dokument mit Datum und Prüfgegenstand vorlegen. Eine Formulierung wie „nach Tier-3-Grundsätzen gebaut“ ist eine Selbstauskunft des Betreibers. Sie kann zutreffen, ist aber von niemandem geprüft. Fragen Sie deshalb nach dem Dokument, nach dem Ausstellungsjahr und danach, ob sich die Prüfung auf den Entwurf, auf die gebaute Anlage oder auf den Betrieb bezog.
Familie zwei: die europäische Normenreihe
Die zweite Familie sind Normen. Das BSI verweist im Baustein zum Rechenzentrum auf die DIN EN 50600-1 in der Ausgabe August 2019, die allgemeine Prinzipien zur Auslegung von Rechenzentren beschreibt, und stellt fest, dass seine eigene Definition eines Rechenzentrums methodisch mit dieser Norm im Einklang steht. Die Reihe ist in mehrere Teile gegliedert, die einzelne Gewerke und Kennzahlen getrennt behandeln.
Dass diese Reihe nicht nur Fachliteratur ist, zeigt das Energieeffizienzgesetz: Für den Anteil wiederverwendeter Energie verweist es ausdrücklich auf die DIN EN 50600-4-6 in der Ausgabe November 2020. Eine Norm kann also über eine gesetzliche Verweisung verbindlich werden, ohne selbst Gesetz zu sein.
Für die Bewertung eines Angebots hat die Normenfamilie eine praktische Eigenheit: Die Normtexte sind nur entgeltlich über die Normungsverlage zu beziehen. Wer in einem Angebot eine Klassenangabe aus dieser Reihe liest, kann den zugehörigen Anforderungskatalog nicht ohne weiteres nachlesen. Umso wichtiger ist, sich nicht die Klasse, sondern die dahinterliegenden Eigenschaften bestätigen zu lassen, und zwar in der Sprache der eigenen Anforderungen.
Familie drei: behördliche und regulatorische Einordnungen
Die dritte Familie sind staatliche Systematiken. Das BSI hat mit dem Hochverfügbarkeitskompendium einen umfangreichen Rahmen geschaffen, dessen letzte Überarbeitung jedoch aus dem Jahr 2013 stammt. Drei seiner vier Bände sind zurückgezogen; veröffentlicht bleibt allein Band G, der die Analyse kritischer Geschäftsprozesse, das Design hochverfügbarer IT-Dienste und die IT-Steuerung behandelt. Wer sich in einem Angebot auf Klassen aus diesem Werk beruft, sollte nach der Grundlage gefragt werden.
Ergänzend stellt das BSI zur Rechenzentrumssicherheit eine Reihe eigener Dokumente bereit, darunter eine Rechenzentrums-Definition, die Standortkriterien, Verfügbarkeitsmaßnahmen, eine Betrachtung zu Redundanz, Modularität und Skalierbarkeit sowie den Hochverfügbarkeits-Benchmark in zwei Ausführungen. Diese Unterlagen sind frei zugänglich und eignen sich besser als Prüfmaßstab als jede Klassenangabe, weil sie einzelne Eigenschaften benennen, die man abfragen kann.
Hinzugekommen ist auf europäischer Ebene ein Bewertungsschema anderer Art. Die Delegierte Verordnung (EU) 2024/1364 vom 14. März 2024 regelt die erste Phase eines gemeinsamen unionsweiten Bewertungsschemas für Rechenzentren und legt fest, welche Kennzahlen zu melden sind, darunter die installierte IT-Leistung, Flächen, der Gesamtenergieverbrauch, der Energieverbrauch der IT, Angaben zu Redundanzstufen, Wasserverbrauch, Abwärmenutzung und erneuerbaren Energien. Das Schema erzeugt Vergleichbarkeit von Daten, nicht eine Verfügbarkeitsklasse.
Zwischen diesen drei Familien besteht kein Übersetzungsschlüssel. Eine Tier-Stufe lässt sich nicht in eine Normklasse umrechnen und eine Normklasse nicht in eine behördliche Einordnung. Angaben wie eine Gleichsetzung zweier Systeme sind daher schon von der Anlage her nicht belegbar. Wer sie in einem Angebot findet, hat einen Hinweis darauf, wie genau es formuliert wurde.
Was eine Klasse nicht aussagt
- Sie sagt nichts über die Verfügbarkeit Ihres Systems. Eine Anwendung auf einer einzelnen virtuellen Maschine bleibt einzeln, gleich in welchem Gebäude sie läuft.
- Sie sagt nichts über die vertragliche Zusage. Einordnung beschreibt die Fähigkeit, der Vertrag die Haftung; beides kann weit auseinanderliegen.
- Sie sagt nichts über Standortrisiken wie Hochwasserlage, Nachbarschaft oder Verkehrsanbindung, die in eigenen Kriterien behandelt werden.
- Sie sagt nichts über die Betriebsorganisation: Änderungsverfahren, Rufbereitschaft, Übungen und die Frage, wann welche Anlage zuletzt unter Last lief.
- Sie sagt nichts über Informationssicherheit, Datenschutz und Auftragsverarbeitung; dafür gelten eigene Nachweise.
- Sie sagt nichts über den heutigen Zustand, wenn das Dokument mehrere Jahre alt ist und seither umgebaut oder verdichtet wurde.
Prozentzahlen sind keine Klassen
Regelmäßig werden Klassen mit Verfügbarkeitsangaben in Prozent gleichgesetzt. Das ist zwei Mal falsch. Erstens prüfen die Einordnungssysteme die bauliche und technische Auslegung, nicht eine gemessene Quote. Zweitens hängt jede Prozentzahl davon ab, was in die Rechnung eingeht.
Ein Rechenbeispiel mit frei gewählten Annahmen macht das deutlich: Ein Jahr hat 8.760 Stunden. Bei einer zugesagten Verfügbarkeit von 99,9 Prozent bleiben rechnerisch rund 8,8 Stunden Ausfall, bei 99,99 Prozent rund 53 Minuten. Werden angekündigte Wartungsarbeiten aus der Rechnung herausgenommen, kann die tatsächliche Nichtverfügbarkeit deutlich darüber liegen, ohne dass die Zusage verletzt wäre. Die Zahl ist damit kein Qualitätsmaß, sondern eine Vertragsgröße, deren Definition man lesen muss.
Was Sie stattdessen abfragen sollten
Ein zweiter Punkt betrifft den Geltungsbereich. Wie bei Zertifikaten zur Informationssicherheit gilt eine Einordnung für einen bestimmten Gegenstand: ein Gebäude, einen Gebäudeteil, einen Bauabschnitt. Grundstücke wachsen über Jahre, und ein zweiter Bauabschnitt muss nicht dieselben Eigenschaften haben wie der erste. Lassen Sie sich deshalb bestätigen, dass genau der Raum, in dem Ihre Systeme stehen, von der genannten Einordnung erfasst ist. Diese Frage kostet einen Satz und klärt regelmäßig mehr als das Dokument selbst.
Am nützlichsten ist es, die Klassenangabe in Eigenschaften zu übersetzen und diese einzeln bestätigen zu lassen. Lässt sich die Stromversorgung ohne Abschaltung meiner Systeme warten? Gibt es zwei getrennte Strompfade bis zum Schrank, und hat mein Gerät zwei Netzteile? Wird die Kühlung nach einem Stromausfall selbsttätig wieder anlaufen, und ist das belegt? Wie viele Wege führen ins Gebäude? Wann wurde welche Kette zuletzt vollständig geprüft?
Diese Fragen haben den Vorteil, dass sie sich mit Datum, Protokoll und Unterschrift beantworten lassen. Eine Klassenangabe ohne solche Belege ist eine Behauptung über einen Zustand, den niemand mehr geprüft hat. Eine Klassenangabe mit Belegen ist eine hilfreiche Abkürzung, weil sie viele Einzelfragen bündelt. Der Unterschied liegt nicht im System, sondern in den Unterlagen, die dahinterstehen.
Praktisch bewährt hat sich, die Antworten in einer einzigen Tabelle zu sammeln: links die Eigenschaft, in der Mitte die Zusage des Betreibers, rechts der Nachweis mit Datum. Wo die rechte Spalte leer bleibt, steht eine Behauptung. Diese Tabelle ist später auch die Grundlage für die vertraglichen Anlagen, denn sie beschreibt in der Sprache des eigenen Betriebs, was zugesagt wurde.
Für die eigene Entscheidung folgt daraus eine Reihenfolge: zuerst festlegen, wie lange welche Anwendung ausfallen darf, dann prüfen, welche Eigenschaften ein Standort dafür braucht, und erst am Ende Angebote und ihre Klassenangaben vergleichen. Wer umgekehrt beginnt und eine Klasse als Ziel setzt, kauft häufig Eigenschaften, die er nicht braucht, und übersieht die, an denen es im eigenen Betrieb wirklich fehlt.
Verwandte Themen: Wer hier weiterdenkt, liest bei ISO 27001, Rechenzentrum besichtigen und Zutrittskontrolle weiter.
Quellen
- Tier Classification System · Uptime Institute
- IT-Grundschutz-Kompendium, Baustein INF.2 Rechenzentrum sowie Serverraum (Edition 2023) · BSIamtlich
- Hochverfügbarkeitskompendium – Stand und veröffentlichte Bände · BSIamtlich
- § 11 Energieeffizienzgesetz – Klimaneutrale Rechenzentren (Verweis auf DIN EN 50600-4-6) · Bundesministerium der Justizamtlich
- Delegierte Verordnung (EU) 2024/1364 vom 14. März 2024 über die erste Phase der Einrichtung eines gemeinsamen Unionsbewertungssystems für Rechenzentren · Amtsblatt der Europäischen Unionamtlich



