Softwareprojekte scheitern selten an schlechter Software und häufig an unklaren Erwartungen. Die Vorführung zeigt, was das System besonders gut kann. Ihr Alltag besteht aber aus dem, was Sie ständig tun – und genau das kommt in Vorführungen selten vor. Wer eine Warenwirtschaft, ein ERP-System oder eine Branchenlösung auswählt, entscheidet deshalb besser anhand einer eigenen Liste als anhand eines Eindrucks.
Erst die Abläufe, dann die Anforderungen
Eine brauchbare Anforderungsliste beginnt nicht mit Funktionen, sondern mit Vorgängen. Sammeln Sie gemeinsam mit den Menschen, die täglich mit dem System arbeiten werden, die zwanzig bis dreißig Situationen, die im Alltag regelmäßig vorkommen – und die fünf, die zwar selten sind, aber wehtun, wenn sie schiefgehen. Formuliert werden sie als kurze Fälle, nicht als Stichworte: „Ein Kunde ändert nach der Auftragsbestätigung die Liefermenge, ein Teil ist bereits kommissioniert.“
Solche Fälle haben zwei Vorteile. Sie sind für Anbieter nicht mit einem schlichten „Ja, geht“ zu beantworten, und sie machen sichtbar, wo das eigene Unternehmen tatsächlich Besonderheiten hat. Hinzu kommen die Anforderungen, die nicht verhandelbar sind, weil sie aus Gesetz oder Vertrag folgen: ordnungsgemäße Aufbewahrung nach den GoBD, der Empfang und künftig auch die Ausstellung elektronischer Rechnungen, Löschfristen nach der DSGVO, branchenspezifische Nachweispflichten. Die Verantwortung für diese Liste liegt beim Fachbereich; die IT ergänzt, was Betrieb, Sicherheit und Anbindung an die übrige Landschaft verlangen.
Anforderungen in drei Klassen
- Unverzichtbar: Ohne diese Funktion ist das System nicht einsetzbar. Diese Liste sollte kurz sein – jeder Eintrag darauf schließt Anbieter aus, und das soll er auch.
- Wichtig: deutlicher Nutzen, aber eine Umgehung wäre möglich, etwa über einen zusätzlichen Arbeitsschritt oder eine Auswertung außerhalb des Systems.
- Wünschenswert: angenehm, aber verzichtbar. Hier entscheiden Preis, Bedienbarkeit und die Frage, ob der Anbieter die Funktion ohnehin in seiner Planung hat.
Diese Klassifizierung sollte vor dem ersten Anbietergespräch stehen, nicht danach. Sonst verschiebt jede Vorführung die eigenen Prioritäten in Richtung dessen, was gerade eindrucksvoll wirkt. Ein typischer Fehler im Mittelstand: Die Liste wird so lang, dass am Ende jede Anforderung „unverzichtbar“ ist – und damit keine mehr. Eine Faustregel hilft: Was sich heute mit vertretbarem Aufwand anders lösen lässt, gehört nicht in die erste Klasse.
Die Vorführung nach eigenem Drehbuch
Statt einer Standardvorführung erhält jeder Anbieter auf der engeren Auswahl vorab dieselben acht bis zehn Alltagsfälle, möglichst mit anonymisierten eigenen Daten. In der Vorführung werden genau diese Fälle durchgespielt, und an mindestens einer Stelle bedient eine Person aus der Fachabteilung selbst. Bewertet wird auf einem vorher festgelegten Bogen, Fall für Fall. So werden zwei oder drei Systeme vergleichbar, die in freier Präsentation allesamt überzeugend gewirkt hätten.
Ergänzend lohnt das Gespräch mit Referenzkunden ähnlicher Größe und Branche – ohne den Anbieter am Tisch. Aufschlussreicher als die Frage nach der Zufriedenheit sind drei andere: Was ist in der Einführung anders gelaufen als geplant? Wie schnell reagiert die Betreuung, wenn etwas nicht funktioniert? Was würden Sie heute anders machen?
Die vier Fragen, die selten gestellt werden
Erstens: Welche Schnittstellen gibt es zu den Systemen, die bleiben – Finanzbuchhaltung, Onlineshop, Zeiterfassung, Lohn? Eine dokumentierte Programmierschnittstelle ist etwas anderes als eine Exportfunktion, die jemand jeden Abend von Hand anstößt. Lassen Sie sich zeigen, welche Daten in welche Richtung fließen und wer die Verbindung bei einem Versionswechsel pflegt.
Zweitens: Wie kommen unsere Daten am Ende wieder heraus, falls wir wechseln? Seit dem 12. September 2025 gilt der EU Data Act, der Anbieter von Cloud- und anderen Datenverarbeitungsdiensten verpflichtet, ihren Kunden den Wechsel zu einem anderen Anbieter zu ermöglichen, und Wechselentgelte einschränkt. Erleichterungen für kleinere Anbieter und individuell angepasste Dienste werden derzeit auf europäischer Ebene beraten. Allein darauf verlassen sollte man sich deshalb nicht: Format, Umfang und Frist der Datenherausgabe gehören ausdrücklich in den Vertrag.
Drittens: Wer betreibt die Software, und was passiert bei einem Ausfall? Bei einer Mietlösung ist nach vereinbarter Verfügbarkeit, Reaktionszeiten und Standort der Daten zu fragen, beim Betrieb im eigenen Haus nach Sicherung, Aktualisierung und der Frage, wer das nachts um drei übernimmt. Bei kleineren Branchenlösungen kommt eine weitere Frage hinzu: Wie viele Personen beim Anbieter kennen das Produkt wirklich? Hängt die Weiterentwicklung an wenigen Köpfen, ist eine Regelung für den Fall der Geschäftsaufgabe – etwa eine Hinterlegung des Quellcodes bei einer neutralen Stelle – eine Überlegung wert.
Viertens: Welche Aufwände entstehen jährlich für Pflege, Aktualisierung und Schulung? Eine ehrliche Rechnung betrachtet nicht den Einführungspreis, sondern die Gesamtkosten über die geplante Nutzungsdauer – einschließlich der internen Arbeitszeit, die für Datenübernahme, Tests und Einarbeitung gebunden wird. Die Antworten auf diese vier Fragen unterscheiden ein Projekt, das nach zwei Jahren trägt, von einem, das nach zwei Jahren ersetzt wird.
Am Ende steht eine Entscheidungsvorlage, die mehr enthält als eine Empfehlung: die bewertete Fallliste, die Antworten auf die vier Fragen, die Aussagen der Referenzkunden und die offenen Risiken. Eine Geschäftsführung, die auf dieser Grundlage entscheidet, kann ihre Wahl später begründen – auch dann, wenn nicht alles so läuft wie geplant.
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Quellen
- APP.6 Allgemeine Software (Edition 2023) · BSIamtlich
- OPS.1.1.6 Software-Tests und -Freigaben (Edition 2023) · BSIamtlich




