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Das Journal des DAVINCI RechenzentrumsMittwoch, 30. September 2026127 Beiträge · 14 Ressorts

DAVINCI Journal

Managed Server & Hosting

Woran eigene Serverräume in der Praxis scheitern

Klima, Strom, Brandschutz, Zutritt und Überwachung sind die fünf Anforderungen an einen Serverraum. Der Beitrag beschreibt, was jeweils verlangt wird und an welchen Stellen improvisierte Räume regelmäßig durchfallen.

Securepoint NextGen UTM-Firewalls der G5-Reihe im Serverschrank, rot beleuchtet, beim Einsetzen eines Geräts
Symbolbild, künstlich erzeugtStand der Angaben: September 2026

Der Serverraum vieler mittelständischer Unternehmen ist ein Raum mit Vorgeschichte: früher Archiv, Putzkammer oder Büro, heute Standort der Systeme, von denen der gesamte Betrieb abhängt. Diese Räume funktionieren erstaunlich lange, und genau das ist das Problem – solange nichts geschieht, gilt der Zustand als Beweis dafür, dass er ausreicht. Die Anforderungen an einen Serverraum lassen sich jedoch benennen, und sie lassen sich prüfen, ohne dass zuerst etwas ausfallen muss.

Dieser Beitrag beschreibt diese Anforderungen und die Stellen, an denen Räume in der Praxis durchfallen. Die Frage, ob sich der eigene Raum gegenüber einer Unterbringung im Rechenzentrum überhaupt lohnt, ist eine andere und wird hier nicht gerechnet.

Der Maßstab: was der IT-Grundschutz verlangt

Einen brauchbaren Maßstab liefert der Baustein INF.2 „Rechenzentrum sowie Serverraum“ aus dem IT-Grundschutz-Kompendium des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik. Er unterscheidet Rechenzentrum und Serverraum nach der Bedeutung der IT für die Aufgabenerfüllung der Institution und lehnt sich methodisch an die Normenreihe DIN EN 50600 an. Für Serverräume dürfen die Anforderungen reduziert werden – aber, und das ist der entscheidende Satz, nur begründet und nachvollziehbar, wobei die Basis-Anforderungen mindestens umzusetzen sind.

Inhaltlich verlangt der Baustein unter anderem eine Zutrittskontrolle mit Rechtevergabe, dauerhaft verschlossene Türen, den Verzicht auf Fenster in der Planung, eigene Brand- und Rauchabschnitte, die über die baurechtlichen Mindestanforderungen hinausgehen, sowie eine unterbrechungsfreie Stromversorgung, an die mindestens die Steuerungen der Klimageräte angeschlossen sind. Dieser letzte Punkt wird oft übersehen: Die Kälteleistung selbst lässt sich meist nicht aus der Batterie versorgen, ihre Steuerung aber schon – und ohne Steuerung läuft die Anlage nach einer Netzstörung nicht von selbst wieder an.

Klima: Wärme muss aus dem Raum heraus

Jedes Watt, das die Server aufnehmen, verlässt den Raum als Wärme. Ein Klimagerät muss diese Last dauerhaft abführen können, auch am heißesten Tag des Jahres, an dem die Außeneinheit auf einem aufgeheizten Flachdach arbeitet. Bemessen wird deshalb nicht nach dem Mittelwert, sondern nach der Spitzenlast bei ungünstigen Außenbedingungen – zuzüglich der Reserve für die Systeme, die in den nächsten Jahren hinzukommen.

Zur Kälteleistung kommt die Luftführung. Werden warme Abluft und kalte Zuluft nicht getrennt, misst der Fühler eine angenehme Raumtemperatur, während einzelne Geräte im Schrank bereits im kritischen Bereich arbeiten. Ein zweites Thema ist die Luftfeuchte: zu trocken begünstigt statische Aufladung, zu feucht Korrosion und Kondensat. Und schließlich die Redundanz – ein einzelnes Klimagerät ist ein einzelner Ausfallpunkt, dessen Ausfall innerhalb von Minuten bis Stunden zum Abschalten der Systeme führt.

Strom: Absicherung, Batterien, Wiederanlauf

Die Stromversorgung wird meist beim Einbau einmal richtig gemacht und danach nicht wieder betrachtet. Dabei altert sie messbar: Die Batterien einer unterbrechungsfreien Stromversorgung verlieren über die Jahre Kapazität, und zwar unabhängig davon, ob sie beansprucht wurden. Eine Anlage, deren Batterien nie getauscht und deren Überbrückungszeit nie unter Last geprüft wurde, liefert im Ernstfall womöglich Sekunden statt Minuten – lange genug für die Statusanzeige, zu kurz für ein geordnetes Herunterfahren.

Dazu gehören drei weitere Fragen. Erstens die Absicherung: Hängen Server, Klimatechnik und benachbarte Verbraucher am selben Stromkreis, kann ein Staubsauger oder ein Wasserkocher die IT beeinflussen. Zweitens der Wiederanlauf: Kommt der Strom zurück, müssen Geräte in der richtigen Reihenfolge starten – Speicher vor Virtualisierungshosts, Verzeichnisdienst vor Fachanwendung. Drittens die Prüfpflicht: § 4 Absatz 3 der Arbeitsstättenverordnung verpflichtet den Arbeitgeber, Sicherheitseinrichtungen instand zu halten und regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen; ausdrücklich genannt sind neben Sicherheitsbeleuchtung und Brandmelde- sowie Feuerlöscheinrichtungen auch Notaggregate, Notschalter und raumlufttechnische Anlagen.

Brandschutz: Erkennen, trennen, abschalten

Brandschutz im Serverraum hat zwei Richtungen: Der Raum soll den Rest des Gebäudes schützen, und das Gebäude soll den Raum schützen. Beides gelingt nur mit eigenen Brand- und Rauchabschnitten, also Wänden, Türen und Durchführungen, die ihre Schutzwirkung tatsächlich halten. Der häufigste Mangel ist banal: eine nachträglich gebohrte Kabeldurchführung, die niemand wieder verschlossen hat.

Zur Trennung kommt die Früherkennung. Ein normaler Rauchmelder schlägt an, wenn es schon brennt; eine Brandfrüherkennung reagiert auf die Zersetzungsprodukte überhitzter Isolierungen, also deutlich früher. Zum Konzept gehört außerdem, was beim Alarm passiert: Wird die Lüftung abgeschaltet, damit Rauch nicht verteilt wird, wer wird alarmiert, und ist die Löschtechnik für elektrische Anlagen geeignet? Nicht zu unterschätzen ist die Brandlast, die im Raum selbst lagert – Kartons, Papier, Altgeräte und Reinigungsmittel gehören nicht in einen Serverraum.

Zutritt und Überwachung

Zutritt heißt nicht nur, dass die Tür ein Schloss hat, sondern dass nachvollziehbar ist, wer wann im Raum war. Dazu gehört eine überschaubare Zahl von Berechtigten, eine dokumentierte Schlüssel- oder Kartenausgabe und eine Regel für Fremdfirmen: Handwerker, Reinigungspersonal und Techniker betreten den Raum begleitet oder nicht. Räume, die zugleich als Lager, Archiv oder Abstellfläche dienen, lassen sich praktisch nicht kontrollieren, weil zu viele Menschen einen legitimen Grund zum Betreten haben.

Überwachung bedeutet Messwerte mit einem Alarmweg. Temperatur, Luftfeuchte, Netzausfall, Zustand der unterbrechungsfreien Stromversorgung, Türkontakt und ein Wassersensor am Boden sind mit geringem Aufwand erfassbar. Entscheidend ist die zweite Hälfte: An wen geht der Alarm, auf welchem Weg, wer reagiert nachts, und wer vertritt diese Person im Urlaub? Ein Alarm, der in ein Sammelpostfach läuft, ist Dokumentation eines Schadens, keine Verhinderung.

Zur Überwachung gehört auch die räumliche Umgebung, die niemand der IT zurechnet. Über oder neben Serverräumen verlaufen häufig Heizungs-, Sanitär- oder Sprinklerleitungen, die aus der früheren Nutzung des Gebäudeteils stammen. Ein Wasserschaden im Stockwerk darüber trifft die Systeme genauso zuverlässig wie ein technischer Defekt – nur ohne jede Vorwarnung durch die IT-Überwachung.

Die häufigsten Mängel in der Praxis

  • Ein einzelnes Klimagerät ohne Redundanz und ohne Alarm bei Ausfall – die Systeme laufen, bis die Temperatur die Abschaltgrenze erreicht.
  • Die Tür wird bei Hitze offen gelassen, damit die Wärme abzieht. Damit sind Zutrittsschutz und Brandabschnitt gleichzeitig aufgehoben.
  • Batterien der unterbrechungsfreien Stromversorgung seit Jahren im Einsatz, Überbrückungszeit nie unter Last gemessen.
  • Wasserführende Leitungen durch oder über dem Raum, häufig aus der Zeit vor der Nutzung als Serverraum, ohne Leckagesensor.
  • Kabeldurchführungen und Bodenöffnungen nicht brandschutztechnisch verschlossen.
  • Der Raum dient zusätzlich als Lager – Kartons, Werkzeug, Reinigungsmittel und Altgeräte erhöhen die Brandlast und behindern die Luftführung.
  • Überwachung ohne benannten Empfänger und ohne Vertretungsregel, oft nur an eine einzelne Person gebunden.
  • Keine Prüfnachweise für Brandmelde-, Lösch- und raumlufttechnische Einrichtungen, obwohl die regelmäßige Prüfung vorgeschrieben ist.

Was das Energieeffizienzgesetz damit zu tun hat

Seit dem Energieeffizienzgesetz gelten für Rechenzentren eigene Pflichten. Für typische Serverräume greifen sie nicht: § 3 Nummer 24 des Gesetzes definiert ein Rechenzentrum erst ab einer nicht redundanten elektrischen Nennanschlussleistung von 300 Kilowatt. Wer deutlich darunter liegt, ist von den Anforderungen der §§ 11 folgende nicht betroffen.

Als Maßstab bleiben die Werte trotzdem interessant. § 11 verlangt von bestehenden Rechenzentren eine Energieverbrauchseffektivität von höchstens 1,5 ab dem 1. Juli 2027 und höchstens 1,3 ab dem 1. Juli 2030; für Anlagen, die ab dem 1. Juli 2026 in Betrieb gehen, gilt ein Wert von höchstens 1,2, spätestens zwei Jahre nach Inbetriebnahme. Diese Kennzahl setzt den Gesamtverbrauch ins Verhältnis zum Verbrauch der IT. Wer den eigenen Raum mit einem Zwischenzähler über einige Wochen messen lässt, erfährt damit zwei Dinge auf einmal: was die Infrastruktur zusätzlich zur IT verbraucht – und wie weit der Raum von dem entfernt ist, was für größere Anlagen inzwischen gesetzlicher Standard ist.

Am Ende steht eine unbequeme, aber einfache Prüfung. Gehen Sie die fünf Bereiche einzeln durch und notieren Sie zu jedem, wann er zuletzt geprüft wurde, wer dafür zuständig ist und was im Ausfall geschieht. Bleiben mehr als zwei Felder leer, ist der Raum kein Serverraum, sondern ein Aufstellort – und diese Feststellung ist eine Entscheidungsgrundlage, keine Schuldzuweisung.

Verwandte Themen: Wer hier weiterdenkt, liest bei Colocation, Zutrittskontrolle und USV weiter.

Quellen

  1. IT-Grundschutz-Kompendium, Baustein INF.2 Rechenzentrum sowie Serverraum (Edition 2023) · BSIamtlich
  2. § 4 ArbStättV – Besondere Anforderungen an das Betreiben von Arbeitsstätten · Bundesministerium der Justizamtlich
  3. § 3 EnEfG – Begriffsbestimmungen (Definition Rechenzentrum) · Bundesministerium der Justizamtlich
  4. § 11 EnEfG – Anforderungen an die Energieeffizienz von Rechenzentren · Bundesministerium der Justizamtlich

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