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DAVINCI Rechenzentrum
  • 14Jahre

    unternehmerisch im IT-Betrieb, GmbH seit 2020

  • InternationaleExpertise

    erprobt in vielen Märkten, persönlich betreut

  • 99,9 %Verfügbarkeit

    der Cloud-Services, je Kalendermonat

  • 15 Min.Reaktionszeit

    im Notfall, rund um die Uhr

  • ISO 27001zertifiziert

    Partner-Rechenzentren in Deutschland

Wir planen jede Datensicherung unter einer Annahme: Ein Erpressungstrojaner kann jederzeit aktiv werden. Systeme können längst infiziert sein, ohne dass etwas zu sehen ist – der Schadcode wartet auf einen Zeitpunkt, an dem er möglichst viel trifft, Sicherungen eingeschlossen. Eine Sicherung im selben Raum, im Nebenraum oder „irgendwo im Rechenzentrum“, erreichbar über dasselbe Netz, reicht deshalb nicht. Sie hat auch früher nie gereicht.

Dazu kommen die Fälle ohne Angreifer: Stromausfall, Wasserschaden, ein Bedienfehler, eine defekte Platte. Für die Buchführung ist das Ergebnis dasselbe. Rz. 103 der GoBD verlangt, das DV-System gegen Verlust zu sichern; Rz. 104 hält fest, dass die Buchführung formell nicht mehr ordnungsmäßig ist, wenn Daten deswegen nicht mehr vorgelegt werden können. § 147 Abs. 2 AO verlangt, dass aufbewahrungspflichtige Daten während der ganzen Aufbewahrungsfrist jederzeit verfügbar sind und unverzüglich lesbar gemacht werden können.

Warum Fehler oft erst beim Wiederherstellen auffallen

„Sicherung erfolgreich“ meldet die Software, wenn sie Daten kopiert hat. Ob diese Daten in sich stimmig sind, prüft sie dabei kaum. Das ist bei Programmen, die auf Datenbanken aufbauen – CRM, ERP, Warenwirtschaft, Finanzbuchhaltung –, ein echtes Problem: Beim Export prüfen viele Systeme wenig. Erst beim Import laufen die Plausibilitäts- und Integritätsprüfungen, Werte werden gegengerechnet, Verknüpfungen geprüft.

Dann meldet das System plötzlich „Datenbank beschädigt“, und der Fehler steckt in einem Datensatz von vor sechs oder sieben Jahren, der seither nie abgerufen wurde und im laufenden Betrieb deshalb nie aufgefallen ist. Im Ernstfall ist das der schlechteste Moment, ihn zu finden. Solche Fälle muss man vorher finden – und das geht nur, indem man tatsächlich wiederherstellt.

Der vollständige Wiederherstellungstest – bei uns alle zwei Monate

Wir testen außerhalb der Kundenumgebung, damit der Test den Betrieb nicht berührt. Ein Test, der nur eine Datei zurückholt, beweist wenig; geprüft wird das ganze System. Idealerweise alle zwei Monate, spätestens jedes Quartal – das ist der Rhythmus, den wir empfehlen und bei unseren Kunden einhalten.

  1. Gesamtes System wiederherstellen und einfrierenDas komplette System wird aus der Sicherung in einer getrennten Umgebung aufgebaut und in diesem Zustand festgehalten, damit sich während der Prüfung nichts mehr verändert.
  2. Technisch abgleichenAnzahl der Dateien, Größe der Datenbanken, Stand der Protokolle – zum Sicherungszeitpunkt und nach der Wiederherstellung. Geringe Abweichungen sind möglich, etwa durch temporäre Dateien; jede wird erklärt.
  3. Fachlich abgleichenDie Programme werden gestartet und durchgeklickt. Stichprobenartig vergleichen wir Kassenbestand, Umsätze und ausgestellte Rechnungen mit dem Produktivsystem. Erst hier zeigt sich, ob die Datenbank in sich stimmig ist.
  4. Abweichungen prüfen und dokumentierenJede Abweichung wird geprüft, erklärt oder behoben und mit Datum, Dauer und Ergebnis im Prüfprotokoll festgehalten. Das Protokoll geht an die Geschäftsführung und gehört in die Betriebsdokumentation der Verfahrensdokumentation.

RAID ist keine Sicherung

Ein RAID-Verbund schützt gegen den Ausfall einer Platte, nicht gegen Löschung, Verschlüsselung oder einen Fehler in der Datenbank – er spiegelt alles davon sofort mit. Und er kann trügen: Fällt eine Platte aus, läuft der Verbund degradiert weiter, weil das RAID den Ausfall ausgleicht. Bemerkt wird das oft erst, wenn eine weitere Platte ausfällt oder der Neuaufbau scheitert. Über die Jahre haben wir zahlreiche solcher Fälle gesehen. Ein RAID gehört in die Verfügbarkeit, nicht in das Sicherungskonzept.

So sichern wir: fünf Stufen als Standard des Hauses

Jede Stufe schützt gegen etwas anderes. Das ist unser Standard; welche Stufen ein Kunde nutzt, entscheidet er selbst – wir sagen ihm vorher, gegen welchen Ausfall er dann nicht geschützt ist.

StufeWoWogegen sie schützt
1. Sicherung vor OrtBeim Kunden, getrennt vom ProduktivsystemBedienfehler, gelöschte Dateien, defekte Hardware – schnelle Wiederherstellung über das lokale Netz
2. Offline-Sicherung vor OrtBeim Kunden, stromlos und vom Netz getrennt verwahrtAngreifer im Netz: Was nicht verbunden ist, kann nicht verschlüsselt werden
3. Partner-RechenzentrumTERRA CLOUD, Hüllhorst – nach Herstellerangabe nach ISO/IEC 27001 zertifiziert (Zertifikat des Betreibers)Brand, Wasser, Diebstahl am Standort des Kunden
4. Stromlose SicherungIn unseren eigenen Backup-Cluster-Racks in Viernheim, stromlos verwahrtAusfall oder Kompromittierung des Partner-Rechenzentrums, Angriffe auf Online-Sicherungen
5. NotfallsystemAuf Wunsch ein vorgehaltenes System in Viernheim; ohne dieses Wiederherstellung in der CloudTotalausfall beim Kunden: Der Betrieb läuft außerhalb der eigenen vier Wände weiter

RPO und RTO: wie viel Datenverlust und wie viel Stillstand

Zwei Zahlen bestimmen jedes Sicherungskonzept. Das RPO (Recovery Point Objective) sagt, wie viel Datenverlust tragbar ist – also wie alt die letzte Sicherung im Ernstfall höchstens sein darf. Das RTO (Recovery Time Objective) sagt, wie lange der Betrieb höchstens stehen darf, bis das System wieder läuft. Beide legen wir je System mit Ihnen fest; der Wiederherstellungstest misst, ob sie erreicht werden.

Unsere Zielwerte für den Wiederanlauf: Mit einem vorgehaltenen System in Viernheim, das außerhalb Ihrer Räume hochgefahren wird, vier Stunden. Ohne dieses System stellen wir in der Cloud wieder her, im Partner-Rechenzentrum – etwa für Kunden, deren Infrastruktur vor Ort steht –, dann innerhalb eines Arbeitstags. Wie lange es im Einzelfall dauert, hängt von Art und Umfang des Ausfalls ab: Ein Angriff braucht mehr Prüfung als ein Stromausfall. Welcher Wert für Ihr Haus gilt, steht vor Vertragsschluss schriftlich fest.

Wo es wirtschaftlich sinnvoll ist, übertragen wir den Datenstand zusätzlich im 30-Minuten-Takt nach Viernheim auf ein bereitstehendes System. Im Ernstfall fehlen dann höchstens rund 30 Minuten. Nach Vereinbarung ist auch der Wiederanlauf im Partner-Rechenzentrum möglich, als Ausbaustufe auch ein automatisches Umschalten. Der Grundsatz dahinter: Solche Maßnahmen lohnen sich nur, wenn der mögliche Schaden ein Vielfaches dessen beträgt, was Aufbau, Betrieb und Wartung kosten. Das rechnen wir vorher mit Ihnen aus.

Auf Wunsch: Gegenprüfung durch einen unabhängigen Dritten

Wer seinem Dienstleister nicht nur glauben will, sondern es belegen möchte – gegenüber Wirtschaftsprüfer, Versicherer oder Aufsichtsrat –, kann das Prüfprotokoll von einem unabhängigen Dritten gegenprüfen lassen. Wir vereinbaren das gern, stellen die Testumgebung bereit und legen alle Protokolle offen. Ein Nachweis, den ein anderer bestätigt hat, wiegt in jeder Prüfung schwerer als einer, den man sich selbst ausstellt.

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Häufige Fragen

Wie prüfe ich, ob meine Datensicherung im Ernstfall funktioniert?
Indem Sie das ganze System tatsächlich wiederherstellen – getrennt vom Betrieb – und das Ergebnis technisch und fachlich mit dem Produktivsystem vergleichen: Dateien und Datenbankgröße, dann Kassenbestand, Umsätze, Rechnungen. Die Meldung „Sicherung erfolgreich“ sagt nur, dass kopiert wurde, nicht, dass sich daraus ein laufendes System machen lässt.
Wie oft sollte die Wiederherstellung getestet werden?
Wir empfehlen alle zwei Monate, spätestens jedes Quartal, und halten das bei unseren Kunden ein. Zusätzlich nach jeder größeren Änderung – neuer Server, neue Software-Version, neues Sicherungsziel. Einen festen Turnus schreiben die GoBD nicht vor; sie verlangen, dass die Daten über die ganze Aufbewahrungsfrist verfügbar sind.
Warum fällt ein Fehler in der Datenbank erst beim Wiederherstellen auf?
Weil viele Programme beim Export kaum prüfen und erst beim Import Werte gegenrechnen und Verknüpfungen kontrollieren. Ein beschädigter Datensatz von vor Jahren, der im Alltag nie aufgerufen wird, bleibt so unbemerkt – bis die Datenbank neu eingelesen wird.
Reicht ein RAID als Datensicherung?
Nein. Ein RAID schützt gegen den Ausfall einer Platte, nicht gegen Löschung, Verschlüsselung durch einen Angreifer oder einen Fehler in der Datenbank. Und ein degradierter Verbund läuft oft unbemerkt weiter, bis die nächste Platte ausfällt.
Wie schnell sind wir nach einem Totalausfall wieder arbeitsfähig?
Unser Zielwert ist vier Stunden, wenn wir für Sie ein System in Viernheim vorhalten, und ein Arbeitstag, wenn wir in der Cloud wiederherstellen. Wie lange es im Einzelfall dauert, hängt von der Art des Ausfalls ab; der verbindliche Wert steht vor Vertragsschluss schriftlich fest.
Gehört die Datensicherung in die Verfahrensdokumentation?
Ja. Rz. 152 der GoBD nennt die Absicherung gegen Verlust ausdrücklich als Teil dessen, was beschrieben wird, und Rz. 103 verlangt die Sicherung selbst. Sicherungskonzept, Aufbewahrungsorte und die Protokolle der Wiederherstellungstests gehören in die Betriebsdokumentation.
Lohnt sich die Übertragung im 30-Minuten-Takt?
Wenn ein Arbeitstag Datenverlust oder Stillstand ein Vielfaches dessen kostet, was ein bereitstehendes System in Aufbau, Betrieb und Wartung kostet – ja. Für viele Betriebe genügt die Wiederherstellung aus der letzten Sicherung. Wir rechnen das vorher mit Ihnen durch, auch mit dem Ausfallkosten-Rechner.

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Quellen und Nachweise

  1. GoBD im Amtlichen AO-Handbuch 2026, Anhang 33 – Rz. 100–104, 152 · Bundesministerium der Finanzenamtlich
  2. GoBD, 2. Änderung – BMF-Schreiben vom 14. Juli 2025 (anzuwenden ab 14. Juli 2025) · Bundesministerium der Finanzenamtlich
  3. § 147 AO – Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen (Abs. 2: jederzeit verfügbar und lesbar; Abs. 6: Datenzugriff) · Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)amtlich
  4. § 30 BSIG – Risikomanagementmaßnahmen (Abs. 2 Nr. 3: Backup-Management und Wiederherstellung) · Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)amtlich

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